Es wurde gutachterlich festgestellt, dass das Gerät weder Messbeständigkeit noch -Genauigkeit garantiert. Der Betroffene wurde freigesprochen.
AG Biberach, 10 OWi 520 Js 2942/25
Es wurde gutachterlich festgestellt, dass das Gerät weder Messbeständigkeit noch -Genauigkeit garantiert. Der Betroffene wurde freigesprochen.
AG Biberach, 10 OWi 520 Js 2942/25