Sofern bereits die Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, erhält der Käufer alle Papiere des Fahrzeugs. Ansonsten ist der Vertrag nicht erfüllt, man kann zurücktreten.
LG Bremen, 3 O 1094/25
Sofern bereits die Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, erhält der Käufer alle Papiere des Fahrzeugs. Ansonsten ist der Vertrag nicht erfüllt, man kann zurücktreten.
LG Bremen, 3 O 1094/25