Käufer bekommt alle Papiere

Sofern bereits die Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, erhält der Käufer alle Papiere des Fahrzeugs. Ansonsten ist der Vertrag nicht erfüllt, man kann zurücktreten.

LG Bremen, 3 O 1094/25

Dieser Beitrag wurde unter Bankrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert