Will ein Autokäufer ausdrücklich einen 5-Türer bestellen und trägt der Verkäufer einen falschen Chiffrierkürzel in die Bestellung ein, so dass ein 3-Türer geliefert wird, kann der Käufer die Lieferung eines 5-Türers verlangen. Lehnt der Verkäufer dies ab, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
OLG Schleswig, Urteil vom 12.02.2016, 17 U 66/15