Dem Radfahrer obliegt die Darlegungslast für den Umstand, dass sein Sturz auf einer 3 m breiten Straße durch das sich im Gegenverkehr befindende Kfz mit beeinflusst worden ist.
OLG Hamm, 9 U 14/16
Dem Radfahrer obliegt die Darlegungslast für den Umstand, dass sein Sturz auf einer 3 m breiten Straße durch das sich im Gegenverkehr befindende Kfz mit beeinflusst worden ist.
OLG Hamm, 9 U 14/16