Dem alleinigen Geschäftsführer einer GmbH kann ein an ihn persönlich wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten gerichteter Bußgeldbescheid unter der Adresse der GmbH wirksam zugestellt werden. Die Zustellung kann auch durch Einwurf in den Briefkasten erfolgen.
VGH Mannheim, 10 S 358/18