Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG nicht der Pfändung. Sie gelten insoweit als Erschwerniszulagen. Anders sieht es allerdings aus für Zuschläge für Samstagsarbeit.
BGH,IX ZB 41/16
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG nicht der Pfändung. Sie gelten insoweit als Erschwerniszulagen. Anders sieht es allerdings aus für Zuschläge für Samstagsarbeit.
BGH,IX ZB 41/16