Wird eine MPU wegen gelegentlichem Cannabis – Konsum und einem Verstoß gegen das Trennungsgebot angeordnet, darf die Begutachtungsstelle nicht ohne weitere Gründe einen Abstinenznachweis fordern. Generell und ohne weitere Gründe ist dies nicht vorgesehen. Weist der Betroffene die Fahrerlaubnisbehörde auf dieses fehlerhafte Verhalten der Begutachtungsstelle hin, muss die Fahrerlaubnisbehörde bei der Begutachtungsstelle auf Einhaltung der geltenden Vorschriften dringen.
VGH Mannheim, 13 S 366/23