Wer unter Einfluss von Cannabis und Alkohol ein Kraftfahrzeug führt, kann zur Beibringung einer MPU aufgefordert werden. Hier wurde gefahren mit 1,03 Promille und 6,7 ng/ml.
HessVGH, 10 B 62/26
Wer unter Einfluss von Cannabis und Alkohol ein Kraftfahrzeug führt, kann zur Beibringung einer MPU aufgefordert werden. Hier wurde gefahren mit 1,03 Promille und 6,7 ng/ml.
HessVGH, 10 B 62/26