3 Geschwindigkeitsverstöße

Mehrere Verstöße stehen normalerweise in Tatmehrheit zueinander, es wird also jeder Verstoß einzeln geahndet. Tateinheit, also eine Tat kann angenommen werden, wenn ein zeitlich-räumlicher und innerer Zusammenhang besteht. Dies war hier der Fall, die 3 Überschreitungen wurden innerhalb von ca. einer Minute auf derselben Autobahn begangen. Hieran ändert sich auch nichts durch einen Geschwindigkeitstrichter mit drei verschiedenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (120-100-80).

BayObLG, 201 ObOWi 68/25

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Einstellung und Sachverhaltsaufklärung

Stellt das Gericht ein Bußgeldverfahren ein, ohne eine für notwendig erachtete Sachverhaltsaufklärung zu leisten, muss grundsätzlich die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen (Verteidiger) tragen. 

LG Frankfurt, 5/9 Qs OWi 20/25

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Riester – Rente

Nach § 92a EStG kann das geförderte Kapital u.a. auch zur Anschaffung oder Darlehenstilgung für eine selbst genutzte Wohnung verwendet werden.

Die Tilgung eines vom Ehegatten aufgenommene Darlehens fällt nicht hierunter, auch wenn das Darlehen zur Anschaffung einer Immobilie genutzt worden war.

Das Kapital konnte nicht entnommen werden. 

BFH, X R 6/22

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Nutzungsausfall bei Luxuswagen

Es besteht keine Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn dem geschädigten Besitzer eines Luxusautos weitere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die zumindest nicht als unterdurchschnittlich anzusehen sind. Hier ging es um einen Donkervoort GTO (Preis circa 240.000 €), der Besitzer fuhr allerdings noch einen BMW Z4 und einen 3er BMW. Er erhielt keinen Nutzungsausfall, es fehlt an einem fühlbaren Entzug der Nutzung. Das Luxusfahrzeug sei lediglich Gegenstand der Freizeitgestaltung, die ersatzweise Nutzung der BMW ist zumutbar.r.

LG Hamburg, 308 O 98/24

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Fahrtenbuch auch für eine größere Firmenflotte

Wenn der Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden kann, kann eine Fahrtenbuchauflage erfolgen. Diese kann auch die gesamte (große) Fahrzeugflotte umfassen, zumindest dann, wenn derartige Vorfälle bereits vorgekommen sind.

BayVGH, 11 Cs 24.2017

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