Entfall der Nutzungsmöglichkeit

Wenn aufgrund eines Unfalls ein bereits angeschafftes weiteres Leasingfahrzeug nicht genutzt werden kann, können die Aufwendungen – auch für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags bei Tod des Leasingnehmers nicht gefordert werden, soweit diese Kosten auch ohne Unfall angefallen wären. Anderes gilt nur bei tatsächlichen unfallbedingten Mehraufwendungen.

OLG Dresden, 1 U 1694/24

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Schriftform und Betriebsausgaben

Auch beim Fremdvergleich (hier Mietvertrag mit der Ehefrau) kommt es nicht auf die (nicht notwendige) Schriftform des Vertrages an. Dies ist unter keinem rechtlichen Aspekt denkbar, ein derartiges verselbständigtes Tatbestandsmerkmal ist § 4 IV EStG und dem vorzunehmenden Fremdvergleich fremd.

BVerfG, 2 BvR 172/24

Anschließend hob der BFH die Entscheidung des Finanzgerichts auf und verwies die Sache zurück, da sie noch nicht spruchreif war. Das Finanzgericht muss nunmehr erneut einen Fremdvergleich durchführen.

Und es wurde festgestellt, dass die Zahlung von Nebenkosten keine mietvertragliche Hauptpflicht sei. Der Umstand, dass auch eine unübliche Vereinbarung hierüber nicht schriftlich fixiert wurde, ist unerheblich. Dies gelte sogar, trotzdem die Ehefrau erhebliche Beträge auf das Geschäftskonto des Mieters als Einlage geleistet habe.

Auch sei unerheblich, dass der Mieter das Objekt auch seiner Tochter zu privaten Wohnzwecken zur Verfügung stellte. Dies ist keine Frage des Fremdvergleichs für den Betriebsausgabenabzug, sondern würde als Nutzungsentnahme zu einem entsprechenden anteiligen Abzugsverbot nach § 12 Nr.1 EstG führen.

BFH, VIII R 23/23

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Tagessatzhöhe

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bestimmt. Diese errechnet sich grundsätzlich aus dem Nettoeinkommen, § 40 StGB. Allerdings soll dem Täter mindestens das zum Leben Notwendige verbleiben. Bei einem Bürgergeldempfänger sind dies 75 % des Bürgergeldes, er zahlt also 5 €/Tag.

LG Leipzig, 5 Qs 29/25

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Rücknahme eines Fahreignungsgutachtens

Zieht die Begutachtungsstelle ein ursprünglich positives Gutachten zurück, fehlt dem Führerscheininhaber die Fahreignung. Die Fahrerlaubnis kann dann entzogen werden (nach StVG und FeV).

Weder die Behörde noch das Gericht haben dann aufzuklären, weshalb das Gutachten zurückgezogen wurde. Zwischen dem Führerscheininhaber und der Begutachtungsstelle besteht ein zivilrechtlicher Vertrag, aus dem lediglich der Führerscheininhaber berechtigt ist, die Begutachtungsstelle zur Wiederherstellung der Gültigkeit der Begutachtung zu veranlassen.

VG Düsseldorf, 6 L 1239/25

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Mitreparierte Vorschäden

Auch wenn das Gutachten höhere Kosten aufweist, kann der Mandant vollständigen Ersatz der Beseitigungskosten nach einem Unfall verlangen, wenn er es schafft, das Fahrzeug fachgerecht und innerhalb der 130 % – Grenze zu reparieren. Vorschäden, die im Gutachten enthalten sind oder bei der Reparatur ebenfalls beseitigt wurden, sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

OLG Saarbrücken, 3 U 68/24

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