Bedeutender Fremdschaden bei der Unfallflucht

Wer sich unerlaubt nach einer Unfallverursachung vom Unfallort entfernt, ohne vorher die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, begeht eine Unfallflucht. Wird dabei eine fremde Sache von erheblichem Wert beschädigt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Wertgrenze des bedeutenden Schadens wurde jetzt vom Landgericht Bielefeld auf 1800 € festgesetzt.

LG Bielefeld, 10 Qs 51/24

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Unfall eines alkoholisierten Autofahrers

Wer alkoholisiert Auto fährt, bekommt zumindest einen größeren Zurechnungsbeitrag bei einem Unfall . Hier hatte der Autofahrer mit 0,96 Promille eine Fußgängerin angefahren. Diese hatte sich zwar nicht verkehrsgerecht verhalten, darauf konnte er allerdings nicht vertrauen, da er selbst ebenfalls nicht verkehrsgerecht (alkoholisiert) gehandelt hatte. Es wurde auch darauf abgestellt, dass ein nüchterner Autofahrer möglicherweise noch rechtzeitig gebremst hätte. Offenbar wäre es auch zu erkennen gewesen, dass die Fußgängerin die Fahrbahn (nicht verkehrsgerecht) überqueren wollte. Das Führen eines Kraftfahrzeugs in einem alkoholisierten Zustand wurde als grober Verstoß gegen im Verkehr erforderliche Sorgfalt angesehen. Insgesamt wurde gewertet, dass der Unfall wahrscheinlich für einen nüchternen Autofahrer vermeidbar gewesen wäre. Aber auch die Fußgängerin war nicht ganz ohne Schuld, denn sie hätte das herannahende Auto erkennen können und müssen. Insgesamt musste der Autofahrer 75 % des Schadens bezahlen.

OLG Frankfurt, 26 U 11/23

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Kollision auf Autobahnraststätte

PKW-Fahrer dürfen auch die Fahrgassen zwischen den LKW-Parkbuchten nutzen. Fährt man dann aber hinter einem sehr langsam fahrenden LKW hinterher, ist davon auszugehen, dass dieser einparken will. Überholen darf man dann nur nach entsprechender Ankündigung (Licht- oder Hupzeichen) oder man versucht, über den LKW-Rückspiegel mit dem Fahrer eine Verständigung durchzuführen. Klappt das nicht, führt der „Idealfahrer“ kein Überholmanöver aus.

Sog. UPE-Aufschläge auf Ersatzteile sind auch fiktiv abrechenbar, sofern sie regional üblich sind.

Da aber auch der LKW-Fahrer die doppelte Rückschaupflicht vor dem Einparken verletzte und die höhere Betriebsgefahr zu berücksichtigen war, haftet der LKW-Fahrer zu 2/3.

LG Bayreuth, 12 S 36/23

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Zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von 1 Minute

Wer innerhalb von 1 Minute zweimal geblitzt wird, kann Glück haben. Dann kann man das auch als eine Tat sehen. Zumindest dann, wenn zweimal der gleiche Tatvorwurf erhoben wird, hier zweimal vorsätzlich. es gab nur eine Verurteilung, die zweite Tat fiel weg.
OLG Stuttgart, 2 ORBs 23 Ss 769/23

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Rotlichtverstoß auf der falschen Spur

Der Betroffene fuhr auf der Linksabbiegerspur, wollte aber geradeaus fahren. Seine Ampel zeigte rot, geradeaus zeigte grün. Er fädelte sich dann auf der Spur für die Leute, die geradeaus fahren wollten, ein und fuhr geradeaus weiter. Eigentlich hatte er einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen, es wurde aber davon abgesehen, ihm ein Fahrverbot zu verhängen. Es fehle an einer abstrakten Gefährdung, da die Spur, auf der er geradeaus weiter fuhr, schließlich grün hatte. Eine abstrakte Gefährdung habe nicht bestanden.

OLG Rostock, 21 ORBs 6/24

Das wird bei anderen Oberlandesgerichten mittlerweile anders gesehen.

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