Lebenslange Sperre für die Fahrerlaubnis?

Eine solche Sperre ist nur möglich, wenn das Gericht eingehend erörtert hat, dass eine zeitige Sperre von bis zu maximal fünf Jahren nicht ausreicht. Nicht ausreichend ist ein so soziales Verhalten während der Haft, wenn keine einschlägigen Vorverurteilungen (mehrfach) vorliegen. In diesem Fall kann es auch am inneren Zusammenhang mit dem Straßenverkehr fehlen, so dass Rückschlüsse auf das Verhalten im Verkehr schwierig sind. Auch das Alter ist zu berücksichtigen, ist der Angeklagte noch jung, kann eine Verhaltensänderung möglich sein. Infrage kommt eine solche lebenslange Sperre eigentlich nur, wenn der Angeklagte schon häufig aufgefallen ist. Dies gilt insbesondere bei mehrfachen Sperren für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis oder beispielsweise chronischer Trunkenheit. In jedem Fall ist aber eine eingehende Prüfung vorzunehmen.

BGH, 4 StR 42/23

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Tilgungsreife nach Urteil

Ob eine Voreintragung, die zu einer Erhöhung der Geldbuße führte, nach dem Urteil tilgungsreif wird, ist irrelevant. Es kommt nur auf den Zeitpunkt der Fällung des Urteils an.

KG Berlin, 3 ORbs 55/23

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Nutzung der Datenspeicher im Fahrzeug zu Beweiszwecken

Es ging um einen Fahrzeugdiebstahl und die Kaskoversicherung. Beide Parteien waren sich einig, das bei dem BMW das System ConnectedDriveService installiert und aktiviert war, aus dem sich auch Nutzungs- und Standortdaten auslesen lassen.

Es wurde die Einholung der Daten (§§ 428, 142 ZPO) beantragt, das Gericht erließ den gewünschten Beschluss und verpflichtete BMW, diese Daten vorzulegen.

LG Berlin, 4 O 141/21

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Verteidigung muss Beweismittel nicht kaufen

Bei Poliscan werden die Messdaten digital und in verschlüsselter Form gespeichert, zum Auslesen benötigt man eine spezielle Software sowie die Token-Datei mit Passwort für das spezielle Gerät. Die Datei mit Passwort muss an die Verteidigung auf Antrag herausgegeben werden, ein Verweis an das zuständige Eichamt, wo man diese Informationen für ca. 100 € kaufen kann, stellt eine unzulässige Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar.

OLG Karlsruhe, 1 ORbs 34 Ss 468/23

Die Datei mit Passwort muss bei der Behörde vorliegen, da ansonsten auch die Behörde die Daten nicht auslesen und verwenden könnte.

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Grundsätzlich keine Addition von Regelfahrverboten

Wenn ein Verstoß sowohl einzeln betrachtet als auch unter dem Gesichtspunkt einer beharrlichen Pflichtenverletzung ein Fahrverbot von jeweils einem Monat begründet, wird grundsätzlich auf ein Fahrverbot von einem Monat erkannt. Dem Ordnungswidrigkeitenrecht ist eine Addition der Rechtsfolgen bei Tateinheit unbekannt.

Eine Erhöhung der Dauer ist nur zulässig, wenn besondere, gewichtige und für den Betroffenen nachteilige Umstände vorliegen, die ein Fahrverbot von nur einem Monat nicht ausreichend erscheinen lassen.

OLG Brandenburg, (2 B) 53 Ss-OWi 546/10

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