Kosten nach Verfahrenseinstellung

Wird das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses (hier Verjährung) endgültig eingestellt, fallen regelmäßig die Kosten der Staatskasse zur Last. Dies gilt auch für die notwendigen Auslagen des Betroffenen, also die Verteidigerkosten.

Hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen kann hiervon in engen Ausnahmefällen abgesehen werden, hierzu muss allerdings für das Gericht sicher feststehen, dass ohne des Verfahrenshindernis der Betroffene verurteilt worden wäre. Erst dann ist ein entsprechendes Ermessen des Gerichts eröffnet, es müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, die die Übernahme der Verteidigerkosten unbillig erscheinen lassen.

LG Berlin, 510 Qs 60/23

Die zulässige Vornahme prozessualer Handlungen und Stellung von Anträgen gehört nicht hierzu, möglicherweise allerdings eine bewusste Verfahrensverzögerung, auch durch missbräuchlich gestellte Anträge.

Alternativ hat der Betroffene seine Kosten übrigens auch selbst zu tragen, wenn er entweder selbstbelastend vortrug, die Tat begangen zu haben, oder aber sich wahrheitswidrig und belastend eingelassen hat oder entlastende Tatsachen verschwiegen hat.

Alles lag nicht vor. Hier war Verjährung schon lange vor Eingang der Akten beim Amtsgericht eingetreten und somit auch sofort für das Gericht zu erkennen. Die sofortige Beschwerde hatte Erfolg.

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Unfall mit Fußgänger auf der Autobahn

Wenn ein Unfallverursacher nach dem Unfall aus dem Fahrzeug steigt und ohne Warnweste versucht, sich auf dem Seitenstreifen in Sicherheit zu bringen, und er dann von einem Fahrzeug erfasst wird, das zwischen den Unfallfahrzeugen hindurchfahren will, kann eine Haftungsquote von jeweils 50% angemessen sein. Hier war die Unfallstelle für den nachfolgenden Verkehr gut erkennbar, sie war auch durch Warnblinklichter abgesichert. Das durchfahrende Fahrzeug fuhr mindestens 50 km/h.

OLG Brandenburg, 12 U 218/22

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Steuern auf Zinsen für Gesellschafterdarlehen

Gewährt ein inländischer Steuerpflichtiger einer ausländischen Kapitalgesellschaft, an der er mindestens mittelbar zu 10 % beteiligt ist, ein Darlehen, waren die Zinsen bis zum Jahressteuergesetz 2020 nicht mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuertarif. Es wurde ein Näheverhältnis aufgrund der Möglichkeit zur Einflussnahme angenommen.

BFH, VIII R 15/21

Mittlerweile gilt der Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nur noch bei Darlehenszinsen, die im Inland bei der Kapitalgesellschaft zu Betriebsausgaben führen und § 20 IV 1 2.HS EStG keine Anwendung findet, § 32d II 1 Nr.1 b EStG.

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Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

So kann die Geschwindigkeit ermittelt werden, es handelt sich aber nicht um ein standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss sich davon überzeugen, dass die Messstrecke ausreichend lang ist, der Abstand gleichbleibend und möglichst kurz, auch muss eine wesentliche Überschreitung vorliegen. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen sind die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten aufzuklären.

Ab 90 km/h sollte die Strecke mindestens 500 m lang sein, der Abstand nicht mehr als 100 m. Ist allerdings die Strecke länger, kann dies einen zu großen Abstand kompensieren.

Hier wurde der Tacho von allen 3 Polizeibeamten abgelesen, es wurde ein Abschlag von 22,5 % auf den Tachowert genommen.

KG Berlin, 3 ORbs 31/23 – 122 Ss 16/23

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Alkohol auf dem Scooter II

Einer Pressemitteilung war zu entnehmen, dass das LG Osnabrück bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem Scooter von der der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen hat, was eigentlich der Regelfall ist. An eine Ausnahme hiervon seien hohe Anforderungen zu stellen, die hier aber erfüllt waren. Der Fahrer wollte lediglich 150 m zurücklegen, er hat ein verkehrspädagogisches Seminar besucht. Auch konnte der Fahrer nachweisen, in den letzten Monaten keinen Alkohol getrunken zu haben. Dies reichte dem Gericht, um lediglich ein Fahrverbot von fünf Monaten zu verhängen.

LG Osnabrück, 5 NBs 59/23

(Quelle: LTO). In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Alkoholgrenzwerte von Kraftfahrzeugen für diese Scooter gelten. Weitere Angaben, beispielsweise zum Fahrverhalten oder der BAK, enthält die Mitteilung leider nicht.

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