Kindergeld und die Grundrente nach einer Gewalttat

Kindergeld gibt es auch für ein volljähriges, behindertes Kind, bei dem die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und sich das Kind aufgrund der Behinderung nicht selbst unterhalten kann. Bei der Berechnung des der Tochter zustehenden Einkommens wollte das Finanzamt unter anderem eine Beschädigtengrundrente (nach dem Opferentschädigungsgesetz) einbeziehen, die die Tochter nach einer gegen sie gerichteten Gewalttat erhält.

Geht nicht, diese Grundrente soll wesentlich dem Ausgleich immaterieller Schäden dienen, nicht der Sicherung des Lebensunterhalts. Sie wird also bei der Vergleichsrechnung nicht den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.

BFH, III R 7/21

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Regulierung auf Basis 100 %

Reguliert eine Versicherung vorgerichtlich unter Annahme einer 100-prozentigen Haftung und erhebt nur Einwendungen gegen die Höhe einzelner Positionen, ist hierin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der vollständigen Haftung zu erkennen. Dies muss auch nicht ausdrücklich erwähnt werden. Im nachfolgenden Gerichtsverfahren kann sich die Versicherung nicht gegen die Haftung dem Grunde nach wehren, dies hätte fatale Folgen für die Regulierungspraxis von Haftpflichtschäden.

OLG Schleswig, 7 U 15/23 (Hinweisbeschluss)

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Ab welchem Schaden darf ein Sachverständigengutachten beauftragt werden?

Grundsätzlich darf der Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Schadens beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen muss dann die gegnerische Versicherung zahlen. Als Ausnahme hat sich eine sogenannte Bagatellgrenze herausgearbeitet, die grundsätzlich bei circa 750 € liegt (u.a. BGH, VI ZR 365/03).

Dies wurde aktuell bestätigt. Bei geschätzten netto – Reparaturkosten von 1200 € (etwas über diesen Schätzbetrag lagen dann auch die ermittelten Reparaturkosten), durfte ein Sachverständiger beauftragt werden, dessen Kosten bei 520 € lagen. Das Argument, dass es sich trotz der über der Grenze liegenden Reparaturkosten lediglich um eine kleine Beule gehandelt haben soll, griff hier nicht. Weder war für den laienhaften Betrachter erkennbar, ob nicht doch Teile unter der Beule beschädigt worden waren, noch welche Lackierarbeiten erforderlich werden können. Die Versicherung musste den Sachverständigen zahlen,

AG Geilenkirchen, 10 C 44/23

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Fahrtenbuchauflage bei Mitwirkung des Halters

Wenn der Halter mitteilt, wem er das Fahrzeug überlassen hat, der Bußgeldbehörde aber Schreibfehler bei der Anfrage bei den zuständigen Behörden unterlaufen, geht dies nicht zulasten des Halters. Dann kann kein Fahrtenbuch nach § 31a StVZO beauflagt werden.

OVG Münster, 8 B 185/23

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Unfall im Bus

Die 82-jährige Businsassin wollte an der nächsten Haltestelle aussteigen, betätigt das Haltesignal und stand bereits während der Fahrt auf. Sie hielt sich mit einer Hand an der Haltestange fest. Der Busfahrer musste eine Notbremsung machen, sie stürzte.

Es wurde eine Haftungsquote von 50 % zu 50 % festgelegt. Ein Fahrgast muss im Stadtverkehr jederzeit mit plötzlichem Bremsen rechnen. Er hat grundsätzlich so lange sitzen zu bleiben, bis der Bus die Haltestelle erreicht. Fahrgäste im fortgeschrittenen Alter sollten sich bei der Nutzung eines Stehplatzes mit beiden Händen an der Haltestange festhalten.

Hier lag noch die Besonderheit vor, dass der Busfahrer beim Abbiegen zunächst eine Fußgängerin übersehen hatte und dann eine scharfe Notbremsung vornehmen musste.

OLG Schleswig, 7 U 125/22

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