Steuererklärung für im Inland genutzte ausländische Fahrzeuge

Ein Verstoß gegen § 15 I KraftStDV führt nicht zu einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO, weil die Regelung der steuerlichen Erklärungspflicht allein in dieser Vorschrift den Anforderungen von Art. 103 II GG nicht genügt.

BGH, 1 StR 295/22

Es geht um die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für ausländische Fahrzeuge, die im Inland genutzt werden.

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Sichtbarkeit des Vorderlichtes

Macht der nachts auf einer Vorfahrtstraße fahrende Motorradfahrer einen Wheelie, ist sein Vorderlicht für eigentlich wartepflichtige, einbiegende Fahrzeugführer durch dieses Fahrmanöver praktisch nicht zu erkennen. Hierin kann ein Verstoß gegen die Beleuchtungspflicht nach § 17 StVO gesehen werden. Allerdings hätte der eigentlich wartepflichtige Autofahrer doch noch Streulichtreste erkennen können, ebenso erzeugt das rote Rücklicht des Motorrads auf der regennassen Fahrbahn einen gut sichtbaren roten Lichtpunkt. Letztendlich gab es auch noch ein bisschen Licht durch eine Straßenlaterne, es kam zu einer Haftungsverteilung von 50:50.

OLG Hamm, 11 U 38/22

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Bei Rot in die Kreuzung und die Straßenverkehrsgefährdung

Wer vor der Polizei fliehen will und einfach bei Rot in die Kreuzung fährt, kann möglicherweise eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB begehen. Allerdings muss es zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben oder fremden Sachen von bedeutenden Wert kommen. Hierfür ist allein eine Vollbremsung eines berechtigt einfahrenden Kraftfahrzeugs nicht ausreichend, es muss vielmehr vom Zufall abhängen, dass es nicht zu ein Unfall gekommen ist. Zumindest muss also dargelegt werden, wie schnell die Fahrzeuge waren, welche Abstände bestanden und wie stark die Bremsung vermutlich gewesen ist.

BGH, 4 StR 377/22

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Messung nach Ende der Messreihe

Eine Rotlichtmessung soll nach dem im Messprotokoll angegebenen Ende der Messreihe erfolgt sein. Dieser Widerspruch war nicht aufzuklären, es erfolgte ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen. Entweder war das Messprotokoll falsch, oder aber zumindest die Angaben in dem Überwachungsfoto.

AG Dortmund, 729 OWi 261 Js 2262/22

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Abwesenheitsverhandlung und neue Tatsachen

Es kann im Verfahren erlaubter Abwesenheit des Betroffenen nach § 74 OWiG eine Versagung des rechtlichen Gehörs gegeben sein, wenn dem Urteil Unterlagen zugrunde gelegt sind, die der Verteidigung vorher nicht bekannt waren. Soll dies in der Rechtsbeschwerde gerügt werden, muss aber genau vorgetragen werden, um welche Unterlegen es sich handelt.

Allerdings muss der Betroffene hierbei davon ausgehen, dass weitere Messunterlagen, die die verfahrensgegenständliche Messung betreffen, in die Hauptverhandlung eingeführt werden.

Vorherige schriftliche Beweisbegehren sind ggf. in die Urteilsgründe aufzunehmen, es handelt sich aber nur um Beweisanregungen, denen das Gericht nur nachzugehen hat im Rahmen der Amtsaufklärungspflicht.

OLG Köln, III-1 RBs  409/22

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