Der Beifahrer und die Blitzer-App

Die Nutzung einer solchen App ist für den Fahrer verboten. Dies gilt auch, wenn die App auf dem Handy des Beifahrers läuft, der Fahrer sich die Warnfunktion aber zunutze macht. Das Handy lag in der Mittelkonsole und wurde vom Fahrer während der Polizeikontrolle beiseite geschoben. Das Gericht schloss hieraus, dass der Fahrer Kenntnis von der App-Nutzung hatte und die Infos auch erhalten wollte.

OLG Karlsruhe, 2 ORbs 35 Ss 9/23

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Mithaftung bei 200 km/h

Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet, dem kann bei einem unverschuldeten Unfall diese Geschwindigkeit betriebsgefahrerhöhend zugerechnet werden. Bei einer Überschreitung um 30 km/h tritt die Betriebsgefahr regelmäßig schon nicht mehr zurück. Hier fuhr der Fahrer 200 km/h, er haftet zu 25%.

OLG Schleswig, 7 U 41/22

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Fahrverbot nach verwaltungsrechtlicher Entziehung

Auch nach der verwaltungsrechtlichen Entziehung kann im Bußgeldverfahren für denselben Lebenssachverhalt ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Es liegt keine Doppelbestrafung vor. Die entsprechende Eintragung im FAER könnte bei zukünftigen Entscheidungen für die Rechtsfolgenbemessung und die Frage der Einräumung der 4-Monats-Frist für die Abgabe von Belang sein.

OLG Düsseldorf, IV-2 RBs 179/22

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Bedeutender Fremdschaden

Wer bei einer Unfallflucht einen bedeutenden Fremdschaden verursacht, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das Gericht hebt die Wertgrenze auf 1.750 € an.

LG Bochum, 1 Qs 59/22

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Vorschaden in der Kaskoversicherung

Wenn ein Vorschaden den Wiederbeschaffungswert beeinflusst, muss der Versicherungsnehmer zunächst die Vorschäden und dann die erforderlichen Reparaturschritte und deren Durchführung darlegen. Die pauschale Behauptung, der Sohn habe fachgerecht repariert, ist unzureichend.

OLG Bremen, 3 U 20/22

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