Wer einem friedlich vor einen Laden angebunden Hund versucht, ein Geschirrtuch aufzusetzen, diesen Hund aber nicht kennt, begeht einen besonders groben Sorgfaltspflichtsverstoß. Es handelt sich um ein inadäquates, übergriffiges Verhalten und nicht um ein harmloses Spiel. Der Hund hatte zugebissen, die Frau, die dem fremden Hund ein Geschirrtuch aufsetzen wollte, forderte Schadensersatz. Bekommt sie nicht.
OLG Zweibrücken, 2 U 32/21
Hund mit Geschirrtuch
Rohmessdaten und Bedienungsanleitung werden nicht ausgehändigt
Wenn die Behörde selbst im gerichtlichen Verfahren die Rohmessdaten und die Bedienungsanleitung nicht an die Verteidigung aushändigt, liegt eine Verletzung des fairen Verfahrens vor, wenn die Behörde diese Informationen besitzt. In einem solchen Verfahren kann nach § 47 OWiG eine Einstellung erfolgen, da Durchsuchungen bei der Verwaltungsbehörde unverhältnismäßig wären.
AG Dortmund, 729 OWi 263 Js 1114/22
MAN ist nicht standardisiert
Bei Pro Vida 2000 Modular ist eine Messung im Modus MAN kein standardisiertes Messverfahren.
Vorsatz kann auch auf einer dreispurigen Autobahn angenommen werden, zumindest dann, wenn eine beidseitige Beschilderung im Rahmen eines Geschwindigkeitstrichters besteht und eine Überschreitung von über 40 % vorliegt.
Wenn schon in der Ladung auf Vorsatz hingewiesen wird, kann auch bei einer Abwesenheitsverhandlung eine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgen,wenn der Betroffene entschuldigt und der Verteidiger unentschuldigt fehlen.
AG Catrop-Rauxel, 6 OWi 264 Js 1170/22
Rettungsgasse ist sofort zu bilden
Auch wenn eine Rettungsgasse nach § 11 II StVO nicht bereits bei stockendem Verkehr, sondern dann zu bilden ist, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden, gibt es dann aber keine Überlegungszeit mehr. Kommt es zu einem so genannten stop – and – go – Verkehr, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Und zwar sofort, da gibt es keine Überlegungszeit mehr. Dies gilt umso mehr, als während dieser Überlegungszeit, ob der Verkehr nun endgültig zum Stillstand gekommen ist, möglicherweise erst noch zeitaufwändig rangiert werden müsste, um eine Rettungsgasse zu bilden.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 137/22
Unangekündigt Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt ist nicht erlaubt
Die Steuerpflichtige machte erstmals Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf Anforderung reichte sie eine Skizze des Zimmers beim Finanzamt ein.
Das Finanzamt schickte einen Steuerfahnder unangekündigt zur Wohnung der Steuerpflichtigen, dieser begehrte Einlass und besichtigte das Zimmer. Begründet wurde diese Vorgehensweise unter anderem damit, dass die Steuerpflichtige keine Chance haben sollte, nach einer entsprechenden Ankündigung noch ein Zimmer herzurichten.
Diese unangekündigte Besichtigung war nicht erlaubt. Zunächst hat das Finanzamt sämtliche Ermittlungsmöglichkeiten auszunutzen, gegebenenfalls auch Bilder anzufordern. Dies gilt insbesondere, wenn die Steuerpflichtige bei der Aufklärung – wie hier – mitwirkt. Hinzu kam hier noch, dass die Besichtigung durch einen Steuerfahnder durchgeführt wurde. Hierdurch könnte das persönliche Ansehen der Steuerpflichtigen gefährdet werden.
BFH, VIII R 8/19