Das Fahrverbot nach § 44 StGB

Die Anwendbarkeit dieser Strafvorschrift wurde durch die Gesetzesnovellierung 2017 erheblich erweitert. Vorher wurde dieses Fahrverbot für Straftaten im Straßenverkehr verbunden mit einer Denkzettel – und Besinnungsfunktion verhängt. Nunmehr kann es auch bei Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs als Nebenstrafe verhängt werden, es stellt ein zielgerichtetes Mittel der Bestrafung des Täters dar. Die Vorschrift enthält keine Zeitfaktor und kann insoweit auch noch lange nach der Tat angewandt werden.
OLG Dresden, 2 OLG 22 Ss 299/20

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Unfallmanipulation und Indizien

Wenn ein gestellter Unfall vorliegt, gibt es für den Geschädigten keinen Schadensersatz. Aber allein die Umstände eines lohnenden Streifschadens mit geringen Verletzungsrisiko unter Einsatz typischerweise beim manipulierten Unfall eingesetzter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse in 2 Wochen genügen nicht zwingend – so wie hier – für die Annahme einer Einwilligung in einen Verkehrsunfall.
Auch wenn für die Annahme eines manipulierten Unfalls keine mathematisch lückenlose Gewissheit notwendig ist, muss mindestens ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen, festgestellt werden. Eine Absenkung des erforderlichen Beweismaßes der vollen Überzeugung ist hierdurch nicht bedingt. Der Tatrichter darf sich nicht mit einer bloßen, wenn auch erheblichen Wahrscheinlichkeit begnügen.

Viele weitere Indizien sprachen gegen einen gestellten Unfall. Der Unfall fand in einem Wohngebiet statt, wo Zeugen nicht unwahrscheinlich sind. Auch wurde nach dem Unfall die Polizei gerufen. Eine Bekanntschaft des Fahrers und des Halters des beschädigten Fahrzeugs gab es offenbar nicht.

OLG Hamm (Hinweisbeschluss), 7 U 1/21

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Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann gutgläubig Eigentum erwerben, wenn er sich die Zulassungsbescheinigung II vorlegen lässt und diese prüft. Der ursprüngliche Eigentümer müsste beweisen, dass der Erwerber nicht gutgläubig gewesen ist. Der gutgläubiger Erwerber muss nur vortragen, dass er entsprechend die Papiere gesehen und geprüft hat.

Hier war die Zulassungsbescheinigung gefälscht, aber offenbar so gut, dass der Erwerber darauf vertrauen durfte.

BGH, V ZR 148/21

Hinweis: Ein gutgläubiger Erwerb scheidet aus, wenn dem ursprünglichen Eigentümer die Sache gestohlen wurde, er also seinen Besitz durch Eigenmacht verloren hat und nicht dem Verkäufer den Besitz verschaffte, § 935 BGB.

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Alleinrennen mit sich selbst

Die entsprechende Vorschrift im StGB ist verfassungskonform. Wesentlich für die Beurteilung, ob ein Einzelrennen vorliegt, kommt es darauf an, ob das Fahrzeug noch sicher beherrscht werden kann. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit stellt höchstens ein Indiz dar. Es ist die konkrete Situation zu beurteilen, wobei es wesentlich auf die Straßen–, Witterungs– und Sichtbedingungen ankommt. Auch ist die Leistungsfähigkeit von Fahrzeug und Fahrzeugführer beachtlich. Es muss dem Täter in dieser Situation gerade auf die Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit ankommen, weitere Motive sind allerdings nicht ausgeschlossen.
Im Rahmen der Beweiswürdigung kann eine valide Schätzung der Geschwindigkeit ausreichend sein.

KG Berlin, (3) 161 Ss 51/22

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Der Hersteller muss Ausleseprotokolle von Daten vorlegen

Bei entsprechender gerichtlicher Anordnung ist der Hersteller verpflichtet, ausgelesene Daten zur Beweisführung in einem Zivilprozess (hier Unfall) vorzulegen.
LG Essen, 18 O 330/19

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