Kostentragung des Halters bei fehlender Umweltplakette

Kann der Fahrer eines in einer Umweltzone geparkten Fahrzeugs ohne Umweltplakette nicht ermittelt werden, können dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn zumindest eine Anhörung verschickt worden ist und der Halter hierauf irgendwie (vorliegend nur Vortrag rechtlicher Einwendungen) reagiert hat.

AG Marburg, 52 OWi 45/21

Unter Verweis auf OLG Düsseldorf, 2 RBs 1/20

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Einlassung des Betroffenen

Das Gericht hat die Pflicht, die Einlassung zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Es kann sich auf die Bescheidung wesentlicher Punkte beschränken. Findet eine Nichtberücksichtigung im Gesetz keine Stütze, ist das rechtliche Gehör verletzt. Dies ist u.a. beim Kernvorbringen der Fall.

Bei einem standardisierten Messverfahren greift eine reduzierte Aufklärungs- und Darlegungspflicht. Eine weitere Prüfung findet erst bei konkreten Anhaltspunkten für eine fehlerhafte Messung statt.

Befinden sich auf dem Foto helle Flecken, die auf die Messung beeinflussende Reflexionen des Laserstrahls hindeuten, ist hierauf einzugehen, allerdings gibt es mittlerweile hierzu anderweitige Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsBs 58/21).

VerfG Brandenburg, VerfGBbg 54/21

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Sekundenschlaf im Fastenmonat

Wer wegen eines vorhersehbaren Sekundenschlafs einen Unfall baut, kann sich einer Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB strafbar gemacht haben. In einem solchen Fall erfolgt regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis, auch schon vorläufig im laufenden Ermittlungsverfahren.

Hier wurde vorgetragen, der Sekundenschlaf sei aufgrund einer Unterzuckerung aufgrund des Fastenmonats Ramadan eingetreten. Das Gericht nahm eine mögliche Ausnahmesituation an und hob die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO auf. Eine Klärung über die mögliche Vorhersehbarkeit ist im Hauptsacheverfahren vorzunehmen.

LG Potsdam, 25 Qs 42/21

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Provida 2000 in der Betriebsart MAN

In dieser Messart muss der Abstand zum gemessenen Fahrzeug gleichbleibend sein oder größer werden. Nur dann kann die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs als standardisiert übernommen werden. Ansonsten müsste durch Betätigen der Synchron-Taste die Messung begonnen und beendet werden.

Ein Verweis auf ein Messvideo ist unzureichend, eine wirksame Bezugnahme auf ein elektronisches Speichermedium ist unmöglich.

Auch muss hinterfragt werden, warum eine mehrfache Messung vorgenommen worden ist. Letztendlich müssen auch eventuelle Reifenwechsel des Messfahrzeugs überprüft werden.

OLG Celle, 2 Ss (OWi) 49/22

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Schrottautos auf dem eigenen Grundstück

Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, auf seinem eigenen Grundstück ein Altfahrzeug außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage abgelagert und und/oder behandelt zu haben. Dies kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 I Nr.2 iVm § 28 I S.1 KrWG darstellen.

Zwar stellt das Schrottfahrzeug Abfall im Sinne des Gesetzes dar, allerdings müsste der Abfall auch behandelt worden sein. Hierunter kann man unter anderem den Ausbau von Ersatzteilen verstehen, die reine Absicht hierzu reicht jedoch nicht aus.

Allerdings könnte ein Lagern vorgelegen haben, in diesem Verfahren ist allerdings nochmals die Verjährung zu prüfen. Allein aus diesem Grund wurde das Verfahren zurückverwiesen.

BayObLG, 202ObOWi 80/22

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