Eine Ermahnung beim richtigen Punktestand, die zum Zeitpunkt des Ergreifens dieser Maßnahme unter Beachtung des Verwertungsverbotes gelöschte Eintragungen rechtmäßig ist, wird durch spätere Löschungen nicht unwirksam.
OVG Bautzen, 6 B 5/22
Eine Ermahnung beim richtigen Punktestand, die zum Zeitpunkt des Ergreifens dieser Maßnahme unter Beachtung des Verwertungsverbotes gelöschte Eintragungen rechtmäßig ist, wird durch spätere Löschungen nicht unwirksam.
OVG Bautzen, 6 B 5/22
Ein Strafurteil entfaltet nach § 3 IV S.1 StVG Bindungswirkung auch im Fahrerlaubnisrecht, also wenn beispielsweise die Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen hierin festgestellt wird. Zum Nachteil des Führerscheininhabers darf hiervon nicht abgewichen werden. So unterbleiben Doppelprüfungen und unterschiedliche Entscheidungen.
Diese Bindungswirkung ist auch bei einem Strafbefehl gegeben (Entscheidung nach Aktenlage ohne Hauptverhandlung), Steht auch so in § 3 IV S.2 StVG.
Bay VGH, 11 CS 21.2171
Gilt übrigens auch, wenn das Gericht einen Strafbefehl oder die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt, § 3 IV S.2 StVG.
Das OLG Zweibrücken hatte sich an den BGH gewandt, da es von einer Entscheidung des OLG Jena abweichen und diese Einsicht nicht gewähren wollte. Der BGH hat aber nicht entschieden, ob die Verteidigung die gesamte Messreihe erhält. Er sieht keine rechtliche Differenz, es geht vielmehr primär darum, ob die Verteidigung die Bedeutung der begehrten Informationen (der anderen Messungen der Messreihe) für die Überprüfung nachweisen kann. Es geht also um eine tatsächliche Einschätzung der Verteidigungsrelevanz, nicht um einen grundsätzlichen Informationszugang. Dies ist aber keine Rechtsfrage, die eine Divergenzvorlagenentscheidung des BGH notwendig macht.
BGH, 4 StR 181/21
Normalerweise reicht die Feststellung, dass es sich um ein solches Verfahren handelt und die Vorgaben (u.a. der Anleitung) eingehalten worden sind. Wenn die Verteidigung aber konkrete Zweifel hieran darlegen konnte und diese substantiiert vorträgt, muss das Gericht bei diesem Gerät u.a. die fachgerechte Durchführung aller Überprüfungen bei der Inbetriebnahme prüfen und in den Urteilsgründen darlegen. Bei Abweichungen von den Vorgaben kann jedenfalls ein standardisiertes Messverfahren nicht mehr angenommen werden.
OLG Karlsruhe, 1 Rb 35 Ss 193/22
Hier war das Gerät nach Durchführung der Tests noch bewegt worden, eine erneute Überprüfung fand nicht statt, obwohl dies nach der Anleitung notwendig wäre, sofern ein Transport im Fahrzeug erfolgt. Auch sollen die Abschlusstests auf einem anderen Parkplatz stattgefunden haben.
Ein Beamter gab nebenberuflich Fahrstunden. Teilweise während der Dienstzeit, teilweise sogar, wenn er krankgeschrieben war. Geht so natürlich nicht, Er wurde aus dem Dienst entfernt.
VG Trier, 3 K 2630/21.TR