Vorsatz bei geringen Geschwindigkeiten

Eine Überschreitung um 40 % ist bei niedrigen Tempolimits nicht allein ausreichend, um Vorsatz zu begründen. Da müssen schon andere Merkmale hinzu kommen, wie beispielsweise eine viel höhere Überschreitung. Insoweit sind zumindest Tempolimits von unter 80 km/h hiervon betroffen.

AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 8201/25

4211 Js 8201/25:

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Schlaglöcher

Auf Autobahnen greift die Verkehrssicherungspflicht bereits bei Schlaglöchern von 10 cm Tiefe, auf verkehrswichtigen Straßen wird eine Tiefe von mind. 15 cm angenommen. Bei einem Schlagloch mit einer Tiefe von 14,5 cm auf einer unbefestigten Anliegerstraße (Schotter und Sand) ist die Verkehrssicherungspflicht also noch nicht verletzt, es besteht kein Schadensersatzanspruch.

OLG Brandenburg, 2 U 10/24

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

2 Steuerhinterziehungen

Die Abgabe unrichtiger oder unterlassener Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung und nachfolgend der entsprechenden Einkommensteuererklärung (mit dem falschen Gewinn aus der Gewinnfeststellung) sind verschiedene Taten, es liegen zwei Steuerhinterziehungen vor. Eine Bewertungseinheit auf den tatbestandlichen Erfolg (es wird letztendlich nur die ESt verkürzt) ist nicht geboten.

BGH, 1 StR 39/25

Veröffentlicht unter Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar

Fehlende Belehrung

Eine Belehrung u.a. über das Aussageverweigerungsrecht muss erfolgen, sobald eine Person als Betroffener / Beschuldigter befragt wird. Hierbei ist aber nicht jeder unbestimmte Tatverdacht ausreichend. Hier hatten Polizisten einen Autofahrer aus einer Bar kommen sehen und Alkoholgeruch festgestellt. Dann wurde mit ihm ohne Belehrung ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Erst danach wurde er belehrt. Dieser Zeitpunkt hatte die Grenze zur Willkür noch nicht überschritten, die vorherige informatorische Befragung war in Ordnung. Insbesondere zeigte der Beschuldigte keine Ausfallerscheinungen, der Tatverdacht war noch nicht so weit verdichtet, dass eine Belehrung erforderlich wurde.

KG Berlin, 3 ORbs 50/25

Und dann noch der Hinweis, dass bei einer Verfahrensrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nur das Geschehen der nicht erfolgten Belehrung dargelegt wird, sondern auch die Mitteilung der Punkte, aus denen sich der Tatverdacht sowie die eintretende Belehrungspflicht ergeben. Hierzu gehören auch die Aktenauszüge.

Veröffentlicht unter Strafrecht, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Angaben im Eichschein

Beim Traffistar S 350 sind nur bestimmte Hard- / Softwarekombinationen erlaubt. Hier widersprachen sich die Angaben im Eichschein und dem Messprotokoll, im Eichschein war lediglich eine LIDAR-Messeinheit RLS 1000 angegeben, obwohl es eigentlich (bei der verwendeten Gerätesoftware) ein RLS 1000 1.1 sein müsste. Dies wird in der Baumusterprüfbescheinigung und auch der Bedienungsanleitung so festgelegt. Da sich beide Varianten in Funktion und Bedienung gleichen, wird in der Anleitung im Übrigen nur der übergeordnete Begriff Laserscanner RLS 1000 verwendet.

Dies reicht dem Gericht, um davon auszugehen, dass auch im Eichschein bei Verwendung des übergeordneten Begriffs trotzdem der richtige Typ RLS 1000 1.1 gemeint ist, und zweifelt die Eichung nicht an.

OLG Braunschweig, 1 Rrbs 61/25

Veröffentlicht unter TraffiStar S 350 | Schreib einen Kommentar