Verzinsung von Steuerforderungen

Steuerforderungen werden gem. § 238 AO mit 6% p.a. verzinst. Da die Zinsen am Kapitalmarkt drastisch gesunken sind, ist diese Höhe seit 2014 verfassungswidrig, Dies gilt auch für Erstattungszinsen.

Die Höhe gilt jedoch bis zum 31.12.2018 fort, ab 2019 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung bis zum 31.07.2022 treffen, die alle noch nicht bestandskräftigen Hoheitsakte erfasst.

BVerfG, 1 BvR 2237/14

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Gehörsrügenfalle

oder

Wann ist ein Entbindungsantrag rechtsmissbräuchlich?

Der Verteidiger reichte am Vortag der Sitzung um 17.00 Uhr einen 13-seitigen Schriftsatz bei Gericht ein. Prozessanträge waren vorangestellt, aber der Entbindungsantrag erst auf S.6 enthalten. Könnte grundsätzlich als sog. Gehörsrügenfalle angesehen werden. Es kann nicht zwingend damit gerechnet werden, dass ein so spät eingereichter Schriftsatz noch zur Kenntnis des Gerichts gelangt. Der Verteidiger hatte allerdings oben fett gedruckt angegeben: Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Und auch der Entbindungsantrag war fett gedruckt.

Hier ging die Abwägung knapp zugunsten des Betroffenen aus, in die Bewertung einer eventuellen Rechtsmissbräuchlichkeit des Verteidigerverhaltens fließen nicht nur die Hervorhebungen durch Fettdruck ein, sondern auch, dass er den Schriftsatz direkt an die zuständige Geschäftsstelle des Gerichts gefaxt hat. Es konnte also – bei geordnetem Geschäftsgang – von einer rechtzeitigen Kenntnisnahme des Gerichts ausgegangen werden.

Die Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen aufgrund unentschuldigten Fehlens war unzulässig, das Urteil wurde aufgehoben, das Amtsgericht muss erneut entscheiden.

KG Berlin, 3 Ws (B) 194/21

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Einsicht in Gutachten aus fremden Verfahren

Verteidiger können anonymisierte Fassungen von Sachverständigengutachten aus anderen Bußgeldverfahren zur Einsicht beantragen. Hier ging es um ein Gutachten über Livetec XV 3, in dem der Sachverständige Messfehler und Probleme des Gerätes nachgewiesen hatte. Da sich hieraus Rückschlüsse für andere Verfahren ergeben können, liegt ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 475 StPO vor.

LG Chemnitz, 2 Qs 127/21

Der noch ablehnende Beschluss des AG Aue wurde hiermit aufgehoben.

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Rotlichtverstoß

Es muss im Urteil festgestellt werden, dass die Haltelinie bei Rot überfahren wurde. Die Wahrnehmung durch den Betroffenen ist nur darzulegen, wenn sich in der Hauptverhandlung gegenteilige Anhaltspunkte ergeben, grundsätzlich ist es nicht überraschend, dass auf Gelb Rot folgt.

Vorsatz kann anhand der Entfernung zur Haltelinie, der Geschwindigkeit und der Wahrnehmung von Gelb dargestellt werden. Andere Anhaltspunkte sind aber nicht ausgeschlossen.

KG Berlin, 3 Ws (B) 131/21

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Leivtec kann in Schleswig-Holstein verwendet werden

Anders als andere Oberlandesgerichte wurde hier entschieden, dass noch immer ein standardisiertes Messverfahren vorliegen kann, auch wenn unter bestimmten Umständen unzutreffende Messergebnisse gewonnen werden. Auch nach dem Abschlussbericht der PTB gibt es keine Veranlassung, dieses Verfahren generell in Zweifel zu ziehen. Der Hersteller muss die Kritik nur verarbeiten.

Hier ging es um Linksmessungen mit einer Messstrecke unter 12,2 m und das Kennzeichen war im Startbild nicht vollständig im Messrahmen abgebildet. Nur dann traten Fehler auf.

Ach, dann auch noch der Hinweis, dass die Speicherung von Rohmessdaten nicht erforderlich ist.

OLG Schleswig, II OLG 26/21

Abschließend noch der Hinweis, dass eine Wiederaufnahme möglich sein könnte (§ 85 OWiG), wenn die o.g. Fehlerquellen vorliegen.

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