Kindergeld bei Auslandswohnsitz

Sofern der Steuerpflichtige nach § 1 III EstG als unbeschränkt steuerpflichtig gilt, kann er auch einen Kindergeldanspruch haben, § § 62 I S.1 EstG. Voraussetzung sind inländische Einkünfte, zu denen auch eine gewerbliche Verpachtung oder Vermietungseinkünfte gehören. Eine inländische Betriebsstätte ist hierfür keine Voraussetzung (betriebsstättenlose Einkünfte, § 49 I Nr.2 f EstG). Wesentlich kommt es dann auf die tatsächliche Besteuerung im Inland an (§ 61 I S.1 Nr.2b EstG).

BFH, III R 11/20

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Absehen vom Fahrverbot

Bei einer groben Pflichtverletzung im Straßenverkehr kann von einem Regelfahrverbot nur dann abgesehen werden, wenn eine konkrete Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen vorliegt. Bloße Erschwernisse oder wirtschaftliche Einbußen sind nicht ausreichend. Die entsprechenden Angaben des Betroffenen sind zu verifizieren. Dies gebietet unter anderem auch die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer.

Lässt sich bei einer von der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Betroffenen eingelegten Rechtsbeschwerde trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel nicht mehr feststellen, ob die Begründung rechtzeitig eingegangen ist, muss sie als rechtzeitig begründet angesehen werden.

Bayerisches Oberstes Landesgericht, 202 ObOWi 1611/19

Die Frage der Einhaltung der Begründungsfrist ist sowohl für den Betroffenen als auch für die Staatsanwaltschaft gleichmäßig zu entscheiden. Kann nicht sicher festgestellt werden, ob die Begründung rechtzeitig eingegangen ist, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass dies der Fall war, ist bei diesen nicht behebbaren tatsächlichen Zweifeln davon auszugehen, dass die Frist eingehalten wurde.

Fast schon rechtsgeschichtlich, das Gericht bezieht sich zur Begründung auf einen Beschluss des BGH vom 2. September 1960.

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Alkohol am Ruder

Auch auf dem Wasser gilt der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille). Wer ein Sportboot führt und hierbei diesen Grenzwert überschreitet, begeht eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB. Dann droht eine strafrechtliche Verurteilung (hier bei 1,26 Promille 30 Tagessätze).

Und es wird klargestellt, dass ein Sportboot führt, wie es in der bestimmungsgemäßen Anwendung der Antriebskräfte in Bewegung setzt und während der Fahrt in Bewegung lenkt. Maßgeblich ist insoweit, wer die Verantwortung für die Bewegung des Fahrzeugs hat und diese auch führt, dies ist regelmäßig der Rudergänger.

Dies gilt sogar, wenn unmittelbar neben ihm eine weitere Person (hier nüchtern) sitzt, die jederzeit hätte eingreifen können.

Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Ns 4 Rv 22 Ss 311/20

Bei Straftaten, die auf oder an Binnengewässern unter Verletzung von schifffahrtspolizeilichen Vorschriften begangen werden und deren Schwerpunkt in der Verletzung dieser Vorschriften liegt, sowie bei Bußgeldsachen wegen Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften, die auf oder an Binnengewässern begangen werden, liegt eine Binnenschifffahrtsache vor. Bei Strafsachen allerdings nur, wenn nach dem GVG die Amtsgerichte zuständig sind (§ 2 III BinSchGerG).

Sofern ein sachlich unzuständiges Amtsgericht einen Strafbefehl erlassen hat, kann das sachlich und örtlich zuständige Schiffahrtsgericht das Verfahren in analoger Anwendung von § 225a StPO übernehmen. Insoweit muss dann allerdings geprüft werden, ob hinsichtlich der Verfahrenskosten vor dem eigentlich unzuständigen Amtsgericht ein Absehen in Betracht kommt und ob die notwendigen Auslagen des Angeklagten erstattet werden müssen.

Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, 4 Ws 1/17

Und wenn dann fehlerhaft kein Schiffahrtsgericht, sondern nur eine „normale“ kleine Strafkammer beim Landgericht über eine Berufung entscheidet, steht auch § 10 BinSchGerG (Ausschluss der Revision in Binnenschifffahrtsachen) einer Revision nicht entgegen. Hat das sachlich unzuständige Gericht über die Berufung entschieden, ist das Urteil auf die Revision aufzuheben und an das zuständige Schifffahrtsobergericht zu verweisen.

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Sturz mit dem Fahrrad über ein gut sichtbares Erdkabel

Auch für Radfahrer gilt das Sichtfahrgebot aus § 3 StVO. Bei Bauarbeiten wurde ein ca. 4 cm dickes Erdkabel mittels eines Baggers aus dem Boden gezogen und lag gut sichtbar quer über den Radweg. Warnungen waren an dieser Stelle nicht gegeben. Eine Radfahrerin stürzte und machte Schmerzensgeldansprüche geltend. Ihr wurden 50% zugesprochen. Die Baufirma hätte durch Schilder oder Mitarbeiter vor dem Kabel warnen müssen. Allerdings hätte die Klägerin auch bei Beachtung des Sichtfahrgebots noch reagieren können, so dass es zu der Haftungsquote kam. Das Kabel war gut sichtbar und kam aufgrund der erkennbaren Umstände (Bauarbeiten, vorher lag das Kabel parallel zum Radweg) auch nicht überraschend. Die Situation hätte von der Radfahrerin vielmehr eine gesteigerte Aufmerksamkeit erfordert.

OLG Hamm, 7 U 89/20

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Demenz und die Fahrerlaubnis

Eine starke Einschränkung des Gedächtnisses oder eine befürchtete baldige Demenz rechtfertigen nicht den Entzug der Fahrerlaubnis. Es muss zumindest ein fachärztliches Gutachten erstellt werden, aus dem sich ergibt, dass eine solche Erkrankung vorliegt oder zumindest eine deutliche Verschlechterung der kognitiven Fähigkeiten gegeben ist.

OVG Schleswig-Holstein, 5 MB 16/21

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