Privates Abschleppen und die Kostentragung

Auch nach 11 Tagen ist das private Abschleppen von einem Privatparkplatz möglich und der Halter zur Kostentragung verpflichtet. Auch wenn dies nicht mehr sofort i.S.d. § 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers) ist, müssen die Kosten erstattet werden, da es sich auch um eine Geschäftsführung ohne Auftrag handelt und deren Kosten erstattet werden müssen.

AG Rüsselsheim, 3 C 1039/20

Das Gericht bezog sich u.a. auf eine Entscheidung des BGH (V ZR 102/15). Hier wurde über die App „Parknotruf“ der Abschlepper in gang gesetzt, der Halter musste zunächst die Abschleppkosten tragen, um sein Auto wiederzuerhalten. Seine Klage auf Erstattung gegen den berechtigten Parkplatznutzer blieb erfolglos.

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Wie sicher muss der Tatvorwurf für das Gericht feststehen?

Hierzu einmal eine ältere Entscheidung des OLG Braunschweig. Es ging um die Fahrerfeststellung bei einem Verkehrsverstoß, der auf einem Motorrad begangen wurde. Der Betroffene sagte aus, dass nicht er, sondern einer seiner Brüder gefahren sei, benannt hatte er diesen allerdings nicht. Das Gericht meinte, den Motorradfahrer unter dem Helm identifizieren zu können. Dies begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, da die entsprechenden Identifizierungsmerkmale auf dem angefertigten Foto nicht als charakteristisch erkennbar sind. Soweit allein aus der Haltereigenschaft der Schluss gezogen wird, der Halter habe das Motorrad geführt, ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht an die Überzeugung des Tatrichters gebunden, da eine naheliegende andere Möglichkeit nicht erörtert wurde. Ein schlichter Hinweis, konkreter Anhaltspunkte dafür, ein Bruder sei gefahren, lägen nicht vor, schließt genau diese Möglichkeit gerade nicht aus.

Zwar kann es als Indiz gewertet werden, wenn der Betroffene zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur teilweise die Fragen beantwortet, diese sogenannte Teilschweigen kann aber nur verwertet werden, wenn eine andere mögliche Ursache ausgeschlossen werden kann. Hätte einer der Brüder des Betroffenen das Fahrzeug geführt, käme der Schutz des Bruders als andere auf der Hand liegende Tatsache für das Verschweigen des Namens in Betracht.

Das Urteil wurde aufgehoben und zur weiteren Ermittlung zurückverwiesen.

OLG Braunschweig, 1 Ss (B) 21/03

Für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (ständige Rechtsprechung des BGH, u.a.  1 StR 654/07; 3 StR 273/09).

Fehlt es an dieser Sicherheit, kann nicht verurteilt werden.

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Vorzeitige Entlassung eines Polizeikommissaranwärters wegen Trunkenheitsfahrt

Der Anwärter ist nachts betrunken Auto gefahren. Er wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Aus diesem Grund wurde er aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, er war seinen Anwärterjob los.

Die Behörde durfte so handeln, es liegt ein Ausnahmefall vor, der die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes rechtfertigt. Es können persönliche und charakterliche Eignungsmängel festgestellt werden, auch wenn es sich um eine einmalige außerdienstliche Verfehlung eines damals noch Heranwachsenden gehandelt hat. Pflicht eines Polizeibeamten ist unter anderem die Unterbindung und Verfolgung von Straftaten (auch im Straßenverkehr), wer ein solches Delikt begeht, disqualifiziert sich für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis. Es bedarf keiner Prognose einer Wiederholungsgefahr.

Die letzte Blutprobe wurde um 1:53 Uhr genommen. Nicht festgestellt werden konnte, dass der Anwärter morgens um 8:00 Uhr noch angetrunken seinen Dienst begonnen hat.

OVG Greifswald, 2 M 800/20

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Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung mit häuslichem Arbeitszimmer

Der Veräußerungsgewinn einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist auch beim Verkauf innerhalb der Haltefrist von 10 Jahren steuerfrei, wenn sie zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder aber zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden davorliegenden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.

Dies gilt auch für den Gewinnanteil, der auf ein steuerlich anerkanntes, häusliches Arbeitszimmer entfällt.

BFH, IX R 7 20/19

Das Finanzamt wollte den auf das Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinn der Besteuerung unterwerfen. Geht so nicht, sagt der BFH.

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Kein Staatshaftungsanspruch wegen Dieselskandal

Dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Diesels steht kein unionsrechtlicher oder Amtshaftungsanspruch gegen den Staat zu. Die unionsrechtlichen Regelungen sollen die Erstzulassung und den Fortbestand der Betriebserlaubnis schützen, sie haben keinen individualschützenden Charakter.

OLG Saarbrücken, 4 U 102/20

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