Keine zwingende Nettolohnvereinbarung bei Minijob

Ein Arbeitnehmer kann aus einer formularmäßigen Vereinbarung des Arbeitsvertrags für geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht schließen, dass die geschuldete Vergütung als Nettolohn zu zahlen ist.

Und wenn er dann trotzdem eine Klage auf den von ihm berechneten Nettolohn erhebt, kann diese nicht umgedeutet werden in eine Klage auf Zahlung des Bruttolohnes.

BAG, 5 AZR 251/19

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Bei einer Lotterie gewonnenes Auto und der Abgasskandal

Eine Klägerin, die ihr mit einer Abgas-Manipulationssoftware ausgestattetes Kraftfahrzeug als Lottogewinn erhalten hat, erleidet keinen vermögensrechtlichen Schaden, der sie dazu berechtigen würde, wie auf Basis eines kaufrechtlichen Erwerbsvorgangs Rückabwicklung vom beklagten Hersteller zu verlangen. Bei den entsprechenden Schadensersatzansprüchen wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung kommt es nämlich darauf an, dass ein Vermögensschaden eintritt. Dieser ist nach der Differenzhypothese zu berechnen (Vergleich mit der Situation ohne Loskauf und somit ohne den Gewinn), die hier zu dem Ergebnis führt, dass bei der Klägerin kein Schaden eingetreten ist. Denn schließlich hatte sie das Auto gewonnen und nicht gekauft. Es liegt also keine Vermögenseinbuße vor, der Preis des Loses dürfte äußerst gering gewesen sein.

OLG Düsseldorf, 1 U 196/19

Nicht entschieden wurde über etwaige Ansprüche der Lotteriegesellschaft, dies war nicht streitgegenständlich. Insoweit bleibt nicht auszuschließen, dass man möglicherweise nach Abtretung dieser Ansprüche dann doch gegen den Hersteller vorgehen könnte

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Entziehung der Fahrerlaubnis

Wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 StVG die Fahrerlaubnis. Die Ungeeignetheit muss hierbei aufgrund erwiesener Tatsachen positiv feststehen, ein Verdacht reicht nicht aus. Die Behörde muss diesen Beweis führen, schließt ein Gutachten lediglich BtM-Konsum nicht aus, ist dies keine ausreichende Feststellung.

Und wenn die Behörde ein Drogenscreening anordnen möchte, muss ein aktueller Konsum vorliegen. Liegt ein festgestellter Konsum gut 3,5 Jahre zurück, ist dies zu spät, die Anknüpfungstatsachen müssen aktueller sein.

VG Weimar, 1 E 1532/20

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Kein Absehen vom Fahrverbot bei ärztlicher Bereitschaft

Allein die nächtliche Rufbereitschaft auch während der Freizeit aufgrund der leitenden ärztlichen Funktion in einer zentralen Notaufnahme rechtfertigt ein Absehen vom Fahrverbot als im überwiegenden öffentlichen Interesse auch dann nicht, wenn der Arzt daneben im Notarztdienst engagiert und daher auch auf eine private Kraftfahrzeugnutzung angewiesen ist.

Will das Gericht aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz und der damit verbundenen An- und Heimfahrten von einem Fahrverbot absehen, muss das Urteil auch Ausführungen dazu enthalten, warum nicht auch vorübergehend eine angemessene Unterkunft in Arbeitsplatznähe anzumieten sein kann.

BayObLG, 202  ObOWi 1728/20

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Informationsrecht der Verteidigung

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht das Recht der Verteidigung auf Einsichtnahme von Unterlagen festgestellt, die sich nicht bei der Ermittlungsakte befinden, gilt dieses Recht jedoch nicht unbeschränkt und ohne alle Voraussetzungen. Wenn die Verteidigung im Bußgeldverfahren lange Zeit (hier über ein Jahr) die Möglichkeit hatte, die entsprechenden Unterlagen anzufordern, muss einem Antrag, der erstmalig bei Gericht gestellt wird, nicht mehr nachgegangen werden.

OLG Brandenburg, 1 OLG 53 Ss-OWi 684/20

und

KG Berlin, 3 Ws (B) 314/20

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