Straßenverkehrsgefährdung und die konkrete Gefahr

Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er hierzu nicht in der Lage ist oder aber grob verkehrswidrig und rücksichtslos einen heftigen Verstoß gegen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften begeht und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB begehen.

Die Gefahr für andere Menschen oder Sachen muss aber konkret gewesen sein. Konkret bedeutet insoweit, dass eine naheliegende Wahrscheinlichkeit des schädigenden Ereignisses gegeben ist, wird es vermieden, so nur aufgrund eines Zufalls. Nicht ausreichend ist, wenn der andere Fahrer durch eine im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion (Brems- oder Ausweichmanöver) die Gefahr noch abwenden konnte.

Und dann wird noch darauf hingewiesen, dass die erforderliche Rücksichtslosigkeit sich zwar regelmäßig im äußeren Tathergang zeigt, dass dies jedoch für die Beurteilung und Feststellung regelmäßig nicht ausreichend ist. Insoweit kommt es auf die konkrete Verkehrssituation unter Einbeziehung der Vorstellung und der Motivation des Angeklagten an.

OLG Celle, 3 Ss 6/21

Veröffentlicht unter Strafrecht, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Rechtsmittel gegen Versagung erweiterter Akteneinsicht

Einige Gerichte sind dazu übergegangen, eine Beschwerde zuzulassen, wenn Anträge auf erweiterte Akteneinsicht abgelehnt werden. Die meisten dieser Urteile betrafen allerdings Verfahren, in denen lediglich ein Rechtsmittel in Form des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegeben war.

Hier ging es auch um den Antrag, weitere Unterlagen einsehen zu dürfen. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt, das Gericht verurteilte den Betroffenen. Eine Beschwerde wurde vom zuständigen Landgericht als unzulässig angesehen, der Betroffene wurde auf die Rechtsbeschwerde verwiesen, wo er diesen Mangel rügen könnte. Allerdings ist der Betroffene unter anderem zu einem Fahrverbot verurteilt worden, so dass ihm die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde zustand. Er war nicht auf die begrenzten Überprüfungsmöglichkeiten im Rahmen des Antrags auf Zulassung eine Rechtsbeschwerde begrenzt.

LG Wiesbaden, 3 Qs 2/21

Allerdings räumte das Gericht in dem entsprechenden Beschluss ein, dass dem Betroffenen wohl ein Einsichtsrecht zusteht. Es sah sich nur aus formalen Gründen daran gehindert, der Beschwerde stattzugeben, da eine Überprüfung im Rahmen der Rechtsbeschwerde durch das OLG stattfinden kann, insoweit also die Beschwerde unzulässig war.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Absehen vom Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer

Der Sinn und Zweck eines Fahrverbotes als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme, von dem eine warnende Wirkung auf den Betroffenen ausgehen soll, kann seinen Sinn verlieren, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt und die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflusses des Betroffenen liegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass zwischenzeitlich kein weiteres Fehlverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr festgestellt worden ist.

Es kommt nicht nur auf den Zeitablauf an, auch andere Umstände können in Verbindung mit einem langen Zeitablauf ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen.

Auch wenn dies grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls ist, also die Beurteilung dem Tatgericht obliegt, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Tendenz ausgestaltet, dass der Sinn eines Fahrverbotes bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen infrage zu stellen ist, wenn die Tat mehr als 2 Jahre zurückliegt.

OLG Brandenburg, 1 (B) 53 1 Ss-OWi 334/20

Es kommt nach wohl einhelliger Meinung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, also nicht auf eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichtes im schriftlichen Verfahren. Natürlich kann man die Eintragung neuer Ordnungswidrigkeiten durch entsprechende Rechtsmittel in der Zwischenzeit auch verhindern, gegebenenfalls macht es aber auch Sinn, weitere Maßnahmen (beispielsweise Seminare) zu ergreifen.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Absehen vom Fahrverbot

Wer einen Härtefall geltend machen möchte, muss die vorgetragenen Gründe auch belegen können. Die bloße Behauptung reicht nicht. Insofern sind auch entsprechende Unterlagen, Aufzeichnungen oder Bestätigungen beizubringen.

AG Dortmund, 729 OWi-264 Js 1158/20

Veröffentlicht unter Rechtsgebiete, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Umsetzen von Fahrzeugen aus dem privaten in den öffentlichen Verkehrsraum

Wenn ein privates Unternehmen Fahrzeuge von privaten Grundstücken in den öffentlichen Straßenraum versetzt, wird der verkehrsrechtliche Zweck des Parkens in der Regel nicht durch den gewerblichen Zweck überlagert. Das umgesetzte Fahrzeug parkt dort, wenn es zum Verkehr zugelassen und betriebsbereit ist.

VG Hannover, 7 A 5261/18

Hier hatte die Behörde dem entsprechenden Dienstleister das Umsetzen untersagt. Die Behörde vertrat die Auffassung, es sei Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Dies ist aber nicht der Fall. Das Unternehmen darf seine Tätigkeit weiter ausüben.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar