Der Betroffene war von der Pflicht zum persönlichen
Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden. Ebenfalls nicht erschienen
war der Verteidiger, es musste also dann in Abwesenheit verhandelt werden.
Der Verteidiger hatte vorab in 2 Schriftsätzen auf 11 bzw.
35 Seiten Einwendungen erhoben. Laut Protokoll wurde lediglich die 1. Seite
eines Schriftsatzes (Antrag auf Entbindung des Betroffenen) verlesen. Im Übrigen
hat das Gericht den Inhalt der Schriftsätze nicht zum Gegenstand der
Haupthandlung gemacht. Es fehlt im Urteil jegliche Auseinandersetzung mit dem
Vorbringen.
Somit konnte davon ausgegangen werden, dass das Gericht den
entsprechenden Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Hierdurch wurde das
rechtliche Gehör des Betroffenen verkürzt, die Rechtsbeschwerde wurde
zugelassen und das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen zur erneuten
Verhandlung.
OLG Brandenburg, 1 OLG 53 Ss-OWi 685/20
Spannend sind dann aber die ergänzenden Anmerkungen des Oberlandesgerichts.
Die Verhandlung vor dem AG Oranienburg erschien dem OLG offenbar wenig
rechtsstaatlich. In 5 Minuten (Hauptverhandlungsdauer laut Protokoll) sollen
der Bußgeldbescheid, der Eichschein, das Messprotokoll, der Schulungsnachweis
und die Datenleisten aus dem Messfoto verlesen worden sein. Weiterhin ist in
dieser Zeit festgestellt worden, dass form- und fristgerecht Einspruch erhoben
wurde. Das Messfoto sowie die entsprechenden Ausschnittsvergrößerungen sollen
in Augenschein genommen worden sein, dann auch noch das Urteil verkündet.
Offenbar hält das OLG eine derartige Geschwindigkeit für unmöglich.
Erschwerend kommt hinzu dass nach jeder einzelnen
Beweiserhebung sowohl der Betroffene als auch der Verteidiger gefragt worden
sein sollen, ob sie etwas zu erklären hätten. Da beide nicht da waren, kann nur
davon ausgegangen werden, dass ein entsprechendes Formular eines Protokolls
eine Hauptverhandlung verwendet wurde. Hierin scheint auch eingetragen worden
zu sein, dass weitere Beweisanträge nicht gestellt worden sind.
An der Verhandlung haben die Bußgeldrichterin und ein Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle teilgenommen.