Bebautes Grundstück als Gegenstand gewerblichen Grundstückhandels

Auch wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt hat, kann dieses Grundstück doch zum Gegenstand eines gewerblichen Grundstückhandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf die Veräußerung derartig umfassende Baumaßnahmen ergreift, dass die Gebäude nicht nur erweitert oder modernisiert werden, sondern ein neues Gebäude entsteht.

BFH, X R 18+19/18

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Verkehrsordnungswidrigkeit eines Jugendlichen / Heranwachsenden

Ordnungswidrigkeitenverfahren können nach § 47 OWiG eingestellt werden, eine solche Einstellung darf aber nicht von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht werden. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden (bis 21 Jahre) gilt das JGG. Auch hier kann ein Verfahren durch den Richter eingestellt werden, der Richter darf Auflagen erteilen.

Hier ging es um eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (außerorts um 47 km/h) eines Heranwachsenden. Offenbar wollte das Gericht vermeiden, dass neben der Sanktion dieser Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der noch bestehenden Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet wird. Dies konnte nur gelingen bei einer punktefreien Geldbuße oder Einstellung des Verfahrens. Das Gericht war kreativ und ordnete nicht nur 20 Arbeitsstunden an, sondern verlangte auch, dass der Führerschein für die Dauer von einem Monat in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben wird. Nach Erfüllung dieser Auflagen wird das Verfahren eingestellt, es gibt also keine Auswirkungen auf den Führerschein auf Probe.

AG Landstuhl, 1 OWi 4396 Js 280/20

Begrüßenswert und sicherlich angemessen hinsichtlich der Erziehung des Heranwachsenden. Kreativ dazu, sicherlich eine Lösung, mit der alle Beteiligten leben können.

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Reißverschlussverfahren

Beim Reißverschlussverfahren darf nicht darauf vertraut werden, dass man beim Spurwechsel hereingelassen wird, auch wenn dies in § 7 IV StVO so vorgesehen ist. Ereignet sich hierbei in engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem Spurwechsel ein Unfall, spricht ein Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler. Ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden kommt in diesem Fall nicht in Betracht.

OLG Saarbrücken, 4 U 18/19

Auch wenn dieses Verfahren vorgesehen ist, bleibt es aber bei der Vorfahrt des Weiterfahrenden, der Spurwechsler muss warten, bis eine passende Lücke gegeben ist.

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Poliscan und Geschwindigkeiten über 250 km/h

Beim Poliscan M1HP liegt nach der Bauartzulassung der Mess- und Anzeigebereich bloß bis 250 km/h. Darüber wird >250 km/h angezeigt. Und so war es hier.

Das Gericht nimmt an, dass das Verfahren dann nicht mehr als standardisiert angesehen werden kann und nimmt einen größeren Toleranzabzug (analog dem Nachfahren) von 20% vor. Dieser wird vom maximal ermittelten Wer von 250 km/h abgezogen. Es verblieben also „nur noch“ 200 km/h.

Fahrlässigkeit durch Unachtsamkeit ließ sich nicht widerlegen, die Geldbuße blieb also bei 600 €. Besondere Umstände ergaben eine Reduzierung des Regelfahrverbotes auf 2 Monate.

AG Karlsruhe, 6 OWi 260 Js 35873/19

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Aufwendungen für die Strafverteidigung des Kindes

Kosten der Verteidigung eines Kindes sind keine außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 33 EStG und können insoweit nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Nach & 33 II S.4 EStG sind Kosten eines Rechtsstreits vom Aufzug grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Auch wenn die Kosten eines Strafverfahrens hierunter fallen könnten, stellen Strafverteidigerkosten eines rechtskräftig Verurteilten keine außergewöhnliche Belastung dar, da es an einer Unausweichlichkeit der Aufwendungen fehlt. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass die Straftat nicht unausweichlich war.

Derzeit ist die Revision beim BFH anhängig (VI R 29/20).

FG Hessen, 9 K 1344/19

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