Erlaubte Abwesenheit des Betroffenen

War der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Verhandlung entbunden, sind gemäß § 74 I S.2 OWiG frühere Vernehmungen des Betroffenen und seine schriftlichen oder protokollierten Erklärungen durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder Verlesung in die Hauptverhandlung einzuführen. Hier hatte der Betroffene durch seinen Verteidiger gegenüber dem Gericht umfangreich vorgetragen, das Gericht ist hierauf aber nicht in den Urteilsgründen eingegangen. Es ist deshalb zu besorgen, dass das Amtsgericht die Ausführungen in dem Schriftsatz nicht ausreichend zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat. Wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs wurde die Rechtsbeschwerde zugelassen und das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Es kam zu einer Zurückverweisung an das Amtsgericht.

OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 140/19

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Aufwendungsersatz bei Abmahnungen unterliegt der Umsatzsteuer

Zahlungen, die aufgrund von urheberrechtlichen Abmahnungen an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz geleistet werden, stellen ein Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs da. Auf welcher zivilrechtlichen Grundlage der Zahlungsanspruch entsteht, spielt hierbei keine Rolle.

Diese Zahlungen sind also der Umsatzsteuer unterworfen.

BFH, XI R 1/17

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Kein Provisionsanspruch des Maklers bei Drittvertrag

Wenn der Verkäufermakler seinem Kunden einen Kaufinteressenten benennt und mit diesem auch eine Besichtigung durchführt, anschließend aber ein Kaufvertrag nicht mit dem Interessenten, sondern einem Dritten geschlossen wird, steht dem Makler kein Provisionsanspruch zu. Dies gilt auch, wenn zwischen dem ursprünglichen Kaufinteressenten und dem Dritten eine feste, auf Dauer angelegte gesellschaftsrechtliche Bindung besteht.

BGH, I ZR 10/18

im hier entschiedenen Fall war zunächst eine GmbH ursprünglicher Kaufinteressent. Deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer kaufte dann das Objekt, nachdem er es noch in seiner Funktion als Geschäftsführer der GmbH zuvor besichtigt hatte. Anschließend nahm er privat Kontakt zu der Verkäuferin auf und kaufte das Objekt. Dies reichte dem Gericht, um anzunehmen, dass eine vermittelnde Einflussnahme durch den Makler nicht gegeben war.

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Kollision mit kreuzendem PKW

Versperrt ein stehender Linienbus teilweise die Sicht auf eine Kreuzung und überholt erlaubterweise ein PKW-Fahrer den Bus auf der vorfahrtsberechtigten Straße, kann er trotzdem bei einem Kreuzungsunfall mit einem aus der untergeordneten Straße einfahrenden PKW haften. Begründet wird die Mithaftung aus der Betriebsgefahr und dem Vorbeifahren am Bus, der die Sicht versperrte. Der vorfahrtsberechtigte Fahrer hätte damit rechnen können, dass ein anderes Fahrzeug aus der Querstraße einbiegen möchte.

Die Mithaftungsquote wurde mit 25 % entschieden.

LG Saarbrücken, 13 S 142/18

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Nichterreichen des Grenzwertes aber drogenbedingte Auffälligkeiten

Der Betroffene führte ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis. Der analytische Nachweisgrenzwert von 1 ng THC/ml wurde nicht erreicht, es wurde lediglich eine Konzentration von 0,7 ng/ml ermittelt. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen noch freigesprochen, die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg. Eine Ahndung wegen einer Drogenfahrt nach § 24a StVG ist möglich, wenn weitere Umstände vorliegen, die darauf hindeuten, dass die Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung des berauschenden Mittels eingeschränkt war.

Hier gab es Gleichgewichtsstörungen, Verständnisschwierigkeiten, glasige und gerötete Augen, einen zittrigen Körper und eine gleichgültige Stimmung. Darüber hinaus klagte der Betroffene über ein Jucken im Gesicht, er führte auch BTM-Utensilien und Betäubungsmittel mit sich. Das reichte dem OLG, um entsprechende Ausfallerscheinungen festzustellen. Allerdings wies das OLG in seiner Entscheidung darauf hin, dass der Schluss von drogenbedingten Verhaltensauffälligkeiten oder rausmitteltypischen Ausfallerscheinungen auf eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit gegebenenfalls durch einen Sachverständigen festgestellt werden muss.

OLG Bamberg, 3 Ss OWi 1526/18

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