Steuerabzug bei Online-Werbung

In Bayern wurde Verunsicherung ausgelöst. Bei mehreren Betriebsprüfungen wurde seitens der Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass es sich bei Entgelten für Online-Werbung nicht um Zahlungen für Dienstleistungen, sondern um die Überlassung von Werberechten handelt, die in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden. Insoweit hätten die Auftraggeber der Online-Werbung bei ausländischen Unternehmen, die lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterfallen (beispielsweise Google), die anfallende Steuer selbst an das Finanzamt abführen müssen. Da dies regelmäßig nicht geschehen ist, sollten die Werbetreibenden im Nachhinein eine Quellensteuer in Höhe von 15 % abführen. Rechnet man die entsprechenden Beträge auch für die Vergangenheit zusammen, hätte dies zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen bei den deutschen Unternehmen geführt. Auch ist davon auszugehen, dass die Anbieter die entsprechenden Zahlungen nicht vergütet hätten.

Gestern wurde auf Veranlassung Bayerns eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Inländische Werbetreibende Unternehmen müssen bei Online-Werbung keinen Steuereinbehalt vornehmen.

Veröffentlicht unter Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar

Der Halbbruder aus den USA

Auch im Bußgeldverfahren muss nicht jedem Beweisbegehren nachgegangen werden. Der Betroffene hat erst im 4. Termin behauptet, ein Halbbruder aus den USA sei das Fahrzeug gefahren. Insoweit beantragte er eine entsprechende Beweiserhebung unter Ladung des Halbbruders aus den USA. Vorher hatte bereits ein Sachverständiger bestätigt, dass der Betroffene höchstwahrscheinlich der Fahrer gewesen sei.

Der Beweisantrag wurde abgelehnt, da er außer Verhältnis zur möglichen Rechtsfolge (Geldbuße und Punkt, kein Fahrverbot) stand. Es hatten bereits 4 Termine mit 2 Zeugen und 3 Sachverständigen stattgefunden. Der Betroffene verwies erst im letzten Termin auf den Halbbruder in den USA, konnte dessen Existenz aber noch nicht einmal belegen. Auch ließ der Betroffenen in der Hauptverhandlung kein Foto von sich machen und konnte auch kein geeignetes Bild des Halbbruders vorlegen. Das Bild, dass vom Betroffenen vorgelegt wurde und seinen Halbbruder zeigen sollte, sah vielmehr so aus, als ob es sich um ein altes Foto des Betroffenen handelte. Auch spricht für die Fahrereigenschaft des Betroffenen, dass das Auto auf seine Frau zugelassen ist.

AG Backnang, 6 OWi 66 Js 112120/17

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn ein Beweisantrag erst nach Urteilsverkündung beschieden wird

Wenn in der Hauptverhandlung die Inaugenscheinnahme einer Messstelle beantragt wird, muss das Gericht vor Urteilsverkündung den Beweisantrag bescheiden. Trifft das Gericht eine Entscheidung über den Beweisantrag erst nach Verkündung des Urteils, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Der Betroffene konnte insoweit sein weiteres Prozessverhalten nicht auf die Ablehnung des Beweisbegehrens abstellen.

Der Verteidiger muss im Plädoyer auch die Bescheidung des Beweisantrags nicht anmahnen, vor allem liegt auch keine konkludente Rücknahme des Antrags hierdurch vor.

OLG Hamm, 4 RBs 37/19

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Auch bei lange zurückliegendem Verkehrsverstoß ist ein Fahrverbot möglich

Grundsätzlich ist wegen Zeitablaufs der Sinn eines Fahrverbots infrage zu stellen, wenn zwar ein Regelfahrverbot vorgesehen ist, der Verkehrsverstoß allerdings mehr als 2 Jahre zurückliegt.

Hierbei ist aber zu beachten, ob die lange Verfahrensdauer auch durch den Betroffenen mitverursacht wurde, das Ausschöpfen von Rechtsmittelmöglichkeiten kann ihm allerdings nicht entgegengehalten werden. Im hier entschiedenen Fall kam es allerdings zu einer Verzögerung von viereinhalb Monaten, da der Haupthandlungstermin auf Wunsch des Verteidigers verlegt worden ist. Auch beging der Betroffene eine weitere Ordnungswidrigkeit nur einen Monat nach Zustellung des Bußgeldbescheides in dieser Angelegenheit (auch dort erhielt er ein Fahrverbot), sodass ein Fahrverbot verhängt werden konnte. Begründet wurde dies auch mit dem Umstand, dass zwischen der amtsgerichtlichen Entscheidung und der Ordnungswidrigkeit deutlich weniger als 2 Jahre vergangen waren.

OLG Brandenburg, 53 Ss-OWi 608/18

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Absehen vom Fahrverbot bei beruflichen Schwierigkeiten im Nebenjob

Ein Absehen vom Fahrverbot ausschließlich wegen beruflicher Schwierigkeiten in einem Nebenjob (Minijob), die damit begründet werden, dass die Fahrten zum Nebenjob aufgrund der Arbeitszeiten nur mit dem PKW möglich sind, ist unmöglich. Eine berufliche Nebentätigkeit ist nicht geeignet, die notwendige Härte hervorzurufen, wenn es dort zu Schwierigkeiten bei den Fahrten zur Arbeit käme. Gegebenenfalls kann der Betroffene auch per Taxi zu seiner Nebentätigkeit anreisen.

Das Urteil wurde nach entsprechendem Beschluss des OLG rechtskräftig.

AG Dortmund, 729 OWi-257 Js 1462/18

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar