PoliScan Speed und die beizuziehenden Unterlagen

Durch die bloße Nichtüberlassung nicht zur Bußgeldakte gelangter Rohmessdaten an die Verteidigung wird der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht beeinträchtigt. Wenn aus Gründen des fairen Verfahrens der Betroffene diese Daten für eine Überprüfung auf Messfehler haben möchte, muss er sich intensiv um die Herausgabe dieser Daten vor dem Gerichtstermin bei der Bußgeldbehörde bemühen. Es handelt sich nach wie vor um ein standardisiertes Messverfahren, die behauptete Möglichkeit, dass außerhalb des zugelassenen Mesbereiches gewonnene Werte für die Messwertbildung berücksichtigt werden, stellt die Zuverlässigkeit nicht infrage.

Auch nach 16 Monaten ist das erstinstanzliche Gericht nicht veranlasst, aufgrund des Zeitablaufs über den Fall des Fahrverbots nachzudenken. Die Zeit des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist in diese Zeitberechnung nicht mit einzubeziehen.

OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsBs 52/17

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Der Betroffene muss auf Antrag entbunden werden

In Ordnungswidrigkeitenverfahren kann der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen vor Gericht entbunden werden, wenn er sich entweder zur Sache geäußert oder erklärt hat, sich in der Hauptverhandlung nicht einlassen zu wollen. Diese Entbindung ist für das Gericht verpflichtend, es sei denn, die Anwesenheit des Betroffenen ist zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts erforderlich.

Im entschiedenen Fall ließ der Betroffene durch seinen Verteidiger einige Tage vor der Haupthandlung zur Sache vortragen und dann weiter ausführen, dass er keine weitere Äußerung zur Sache machen wolle. Gleichzeitig wurde seine Entbindung beantragt. Einen Tag vor der Hauptverhandlung lehnte das Amtsgericht den Entbindungsantrag ab. In der Hauptverhandlung erklärte der Verteidiger erneut, dass der Betroffene keine weitere Einlassung abgegeben werde, und entschuldigte das Fernbleiben des Betroffenen mit einer Terminskollision. Daraufhin wurde der Einspruch verworfen.

Hierdurch ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gegeben, die mit der Verfahrensrüge angegriffen werden kann. Das Amtsgericht hätte den Betroffenen befreien müssen, es durfte ihn nicht als säumig ansehen und den Einspruch gemäß § 74 OWiG verwerfen. Die Entscheidung über den Entbindungsantrag steht nicht im Ermessen des Gerichts, Gründe für eine Ablehnung des Entbindungsantrags lagen hier nicht vor, nachdem der Betroffene durch seinen Verteidiger bereits vor der Haupthandlung ausführlich vortragen ließ.

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde hatte Erfolg.

OLG Hamburg, 6 RB 3/18

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Keine Beschwerde zulässig, wenn das Gericht einen Antrag auf Beiziehung von Akten ablehnt

Grundsätzlich können Entscheidungen des erkennenden Gerichts nicht mit der Beschwerde angefochten werden, wenn diese der Urteilsfindung vorausgehen (§ 305 StPO). Dies gilt unter anderem, wenn in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung weitere Unterlagen über das Messgerät hinzugezogen werden sollen.

LG Hannover, 48 Qs 16/18

Diese Entscheidung dürfte auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung liegen. Auch das LG Oldenburg entschied ebenso (5 Qs 12/18).

Es gibt allerdings mittlerweile Entscheidungen, die anders lauten. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Beschwerde entgegen § 305 S.1 StPO zulässig ist, da dem Betroffenen ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zusteht bzw. die betroffene Entscheidung im Rahmen dieses Rechtsmittels nicht überprüft werden kann. Bei einer ausgesprochenen Geldbuße von bis zu 250 € ohne Verhängung eines Fahrverbots besteht lediglich die vage Möglichkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde, dies ist aber nicht ausreichend, um eine Überprüfung der gerichtlichen Entscheidung herbeizuführen (LG Neubrandenburg, 82 Qs 112/15). Ebenso wurde die Beschwerde für zulässig erachtet vom LG Trier (1 Qs 46/17).

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Unfallflucht und die Kenntnis vom bedeutenden Schaden

Wer eine Unfallflucht begeht und weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, gilt regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ihm wird nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Wertgrenze für den bedeutenden Schaden ist derzeit wieder ein wenig in die Diskussion gekommen, sie wird wohl bei ca. 1500 € anzunehmen sein.

Wenn aber die aufnehmenden Polizeibeamten lediglich einen Fremdschaden von ca. 500 € schätzen, liegt kein dringender Tatverdacht vor, dass der Beschuldigte wusste oder nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten wissen konnte, dass ein bedeutender Fremdschaden eingetreten ist.

AG Tiergarten, 311 (Gs) 3041 Js 12898/17

 

Veröffentlicht unter Strafrecht, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen für eine zusätzliche private Krankenversicherung

Wenn der Steuerpflichtige sowohl Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert ist, lediglich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 10 I Nr.3 EStG abziehen. Soweit Krankenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind, können sie ebenfalls nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden (hier die Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen).

BFH, X R 5/17

 

Veröffentlicht unter Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar