Haushaltsführungsschaden

Als Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn anzusetzen, allerdings muss dann vom Gericht dargelegt werden, weshalb nicht mehr bezahlt werden musste. Allerdings ist eine ausschließliche Bezugnahme auf die Zeugenentschädigung nach § 21 S.1 JVEG (derzeit 17 € / Stunde) ebenfalls ungeeignet.

BGH, VI ZR 12/24

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Alkohol auf dem E-Scooter

Wird die Grenze überschritten, ist auch bei einer Fahrt unter Alkohol auf dem Scooer regelmäßig ein Fahrverbot zu verhängen. So ein Scooter ist keinesfalls als milderes Mittel der Fahrt zu werten. 

Und wenn vom Fahrverbot abgesehen werden soll, reicht ein pauschaler Hinweis auf arbeitsrechtliche Probleme nicht aus. Dies muss substantiiert begründet und vom Gericht geprüft werden, ansonsten würde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. 

BayObLG, 201 ObOWi 405/25

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Kettenauffahrunfall

Gegen den Auffahrenden spricht ein Anscheinsbeweis für eine Alleinverursachung. Hieran ändert sich auch bei einem Kettenauffahrunfall nichts, wenn der Vordermann noch ohne Berührung hinter seinem Vordermann zum Stehen kam.

LG Stralsund, 2 O 204/24

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Fahrtenbuch

Auch bei einer Halterin, die bisher nicht in Flensburg auffällig war, kann bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eine Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten gerechtfertigt sein, wenn sie absolut nicht an der Aufklärung und Identifikation der Fahrerin mitgewirkt hat.

VG Hamburg, 5 K 753/25

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Irrtum über Steuerfolgen eines Ehevertrages

Wechseln die Ehegatten den Güterstand und wird der Zugewinnausgleichsanspruch durch Übertragung von GmbH – Anteilen erfüllt, liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang nach § 17 EStG vor.

Wird die Übertragung aufgrund des Irrtums über die Steuerfolgen rückabgewickelt und stattdessen ein Geldbetrag gezahlt, der Rest der Forderung gestundet, entfällt der Veräußerungsgewinn rückwirkend.

BFH, IX R 4/23

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