Ungeklärter Amphetaminbesitz

Kann der Betroffene während der Begutachtung keine Angaben zu mehrfachem Amphetaminbesitz machen und wird dies bei der Bewertung der Fahreignung im Gutachten nicht berücksichtigt, ist das Gutachten nicht nachvollziehbar. Die Fahrerlaubnis kann dann entzogen werden.

VGH München, 11 CS 23.1639

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Medizinalcannabis ohne entsprechende Indikation

Wenn ohne entsprechende Indikation (Grunderkrankung, Ultima-Ratio-Prinzip) ärztlich verordnetes Cannabis regelmäßig konsumiert wird, führt dies regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es kommt für die Beurteilung der Fahrerlaubnis nur auf die objektive Sachlage an, nicht auf die Kenntnis des Betroffenen. Für die Wiedererlangung ist eine nur im Einzelfall kürzer zu bemessende Abstinenz von einem Jahr erforderlich.

VGH München, 11 CS 23.1818

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Schutzkleidung bei Motorradfahrern

Ein Motorradfahrer überholte im Überholverbot ein landwirtschaftliches Gespann, dessen Fahrer die doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen verletzte, es kam zum Unfall. Die Betriebsgefahr des 9 m langen Gespanns liegt über der des Motorrads. Der Gespannfahrer haftet zumindest zu 50%.

Unerheblich war, dass der Motorradfahrer keine Motorradhose trug. Hierzu besteht keine rechtliche Verpflichtung, auch gibt es kein entsprechendes Verkehrsbewusstsein, 2021 trugen nur 45,9% der Motorradfahrer entsprechende Schutzkleidung.

OLG Celle, 14 U 122/23

Achtung: Es gibt anderslautende Rechtsprechung, die ein Mitverschulden durch falsche Bekleidung annimmt, wenn durch entsprechende Schutzkleidung Verletzungen vermieden oder gemindert würden (z.B. OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 538; OLG Düsseldorf, NZV 2006, 415).

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Doch noch kein neuer Grenzwert

Das AG Dortmund hatte einen neuen Grenzwert für Cannabis (3,5 ng entsprechend der Empfehlung der Sachverständigenkommission) für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG angenommen. Anders entschied jetzt das BayObLG.

Derzeit gibt es noch keinen neuen Grenzwert, der Gesetzgeber hat diese Frage noch nicht entschieden. Es gilt der bisherige Grenzwert der Rechtsprechung von 1 ng THC / ml Blutserum.

BayObLG, 202 ObOWi 374/24

Klarheit gibt es bald. Es gibt mittlerweile einen Gesetzesentwurf, der einen neuen Grenzwert von 3,5 ng vorsieht. Bei einer Überschreitung drohen Fahrverbot und ein Bußgeld bis zu 3.000 €. Ach ja, das absolute Alkoholverbot für die Probezeit oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird um THC erweitert. Eine Ausnahme soll für THC bei Verschreibung für einen konkreten Krankheitsfall bei bestimmungsgemäßer Einnahme gelten.

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Nutzungsausfall bei älterem Fahrzeug

Der Entschädigungssatz nach Sanden/Danner ist um eine Gruppe herabzusetzen, wenn das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist. Der Anspruch besteht auch, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Irrtums über den Halter auf einem Hof eingesperrt wird und damit die Nutzung unmöglich ist. Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass die ältere Anspruchstellerin an Krücken ging, da es sich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe handelte, das auch mit Knieproblemen fahrbar ist.

OLG Frankfurt, 26 U 39/22

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