Liegt die THC-Konzentration unter 3,5 ng/ml, wird nach der neuen Gesetzeslage die Regelbuße von 250 € (ohne Fahrverbot) verhängt, auch bei einem Altfall.
AG Gießen, 509 OWi 901 Js 30675/24
Liegt die THC-Konzentration unter 3,5 ng/ml, wird nach der neuen Gesetzeslage die Regelbuße von 250 € (ohne Fahrverbot) verhängt, auch bei einem Altfall.
AG Gießen, 509 OWi 901 Js 30675/24
Wird ein Auto durch einen E-Scooter-Fahrer schuldhaft beschädigt, steht dem Geschädigten ein Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Scooters aus § 115 I 1 VVG zu. Ein Bestreiten mit Nichtwissen reicht nicht aus, wenn nicht alle Aufklärungsmöglichkeiten ausgenutzt und auch schlüssig dargelegt wurden. LG Berlin, 22 S 6/23
Passiert ein Fahrer mehrere Tempolimitschilder liegt (wenn kein Vorsatz) zumindest eine gesteigerte Fahrlässigkeit vor, das Bußgeld kann erhöht werden (hier von 70 € auf 85 €).
OLG Koblenz, 4 OWi 6 SsRs 26/21
Auf einem Scooter (§1 eKFV) gelten die gleichen Grenzwerte wie im Auto, es ist ein Kraftfahrzeug. Auch die regelmäßige Ungeeignetheitsvermutung nach § 69 StGB ist anwendbar.
OLG Hamm, III-1 ORs 70/24
Auch wenn es im OWiG nicht ausdrücklich vorgesehen ist, kann das Nachtatverhalten bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt werden, wenn es von fehlender Unrechtseinsicht (zu unterscheiden von der Selbstbelastungsfreiheit) getragen erscheint. Dann muss im Urteil dargelegt werden, warum eine Missachtung der Rechtsordnung gegeben ist. Dann kann eine Bußgelderhöhung (hier 25%) angemessen sein.
KG Berlin, 3 ORbs 20/25 – 122 SsBs 5/25