Lkw – Maut schon wieder falsch berechnet

In einem Musterverfahren wurde festgestellt, dass von Oktober 2015 bis Oktober 2020 die LKW – Maut falsch berechnet wurde. Für die Berechnung wurden auch die Kosten der Polizei mit eingerechnet, was unzulässig ist. Dies hatte der EuGH bereits im Jahr 2020 für vorhergehende Jahre festgestellt. Hieraus ergibt sich eine Erstattung von 5,86 % für 2016-2018, für 2019-2020 4,44 %. Die Beträge gibt es natürlich zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über den Basiszinssatz seit dem Tag der Mautzahlung.

VG Köln, 14 K 6556/20

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Haushaltsführungsschaden

Als Haushaltsführungsschaden wird der Nettolohn geschätzt, den eine Haushaltshilfe mindestens (unter Beachtung regionaler Besonderheiten) erhält. Dies dürfte zumindest immer der Mindestlohn sein. Es müssen die entfallenen Tätigkeiten und Anknüpfungstatsachen (Wohnungsgröße, Garten, Personen im Haushalt) vorgetragen werden, ebenso die Möglichkeit einer eventuellen Umorganisation. Urlaub wirkt sich nur mindernd aus, wenn der Geschädigte diesen nicht zuhause verbringt, also z.B. Essenszubereitung, Gartenarbeiten oder Putzzeiten entfallen. Eine Begrenzung bis zum 75. Lebensjahr ist nicht vorzunehmen, auch danach fallen die Tätigkeiten an. Geänderte Umstände (beispielsweise durch Einzug in ein Pflegeheim) können durch eine Abänderungsklage verfolgt werden.

OLG Frankfurt, 26 U 61/22

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Geisterfahrt auf der Autobahn

Ein Wendemanöver auf der Autobahn mit anschließender Geisterfahrt , die einige Verkehrsteilnehmer zu Brems- und Ausweichmanövern veranlasst, ohne dass es zu einem Beinahe-Unfall kommt, erfüllt noch nicht den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung. Hier kam es dann zu einer gezielten Kollision, dies war dann aber ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB, der insoweit § 315 c StGB verdrängt.

BGH, 4 StR 369/23

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Fahrverbot, wenn man die Spur nicht räumt

Wer auf einer Autobahn die linke Spur nicht räumt, wenn sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Fahrer bemerkte den Polizeiwagen zunächst nicht, auch nicht beim zusätzlichen Einsatz von Hupe und Lichthupe. Erst einige Zeit später wechselte er auf die rechte Spur. Er erhielt ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Es half auch nichts, dass er seine Frau mehrmals die Woche zum Arzt fahren muss.

AG Landstuhl, 3 OWi 4211 Js 9376/23

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Rechtskraft bei erfolglosem Wiedereinsetzungsantrag

Der Angeklagte versäumte die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl. Anschließend stellte er einen Antrag auf Wiedereinsetzung, der als unzulässig verworfen wurde. Somit wurde der Strafbefehl nach Ablauf der Einspruchsfrist (zwei Wochen) rechtskräftig. Fehlerhaft war die Rechtskraft erst auf die Rechtskraft der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bestimmt worden. Der hiergegen gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung hatte Erfolg, die Rechtskraft wurde zurückdatiert auf den Ablauf der Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl.

AG Sigmaringen, 3 Cs 25 Js 5801/23

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