Nutzungsausfall oder Mietwagen

Hat die Geschädigte einen Mietwagen genommen und die Kosten zumindest teilweise erstattet bekommen, hat sie ihr entsprechendes Wahlrecht ausgeübt. Sie bekommt dann keinen Nutzungsausfall.

LG München I, 19 S 2821/25

Hier wollte die Geschädigte wechseln und für denselben Zeitraum anders abrechnen. Das ging so nicht.

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