Archiv des Autors: fschneider

Fahrtenbuchauflage und DSGVO

Die Datenschutz – Grundverordnung steht der Mitteilung der Angaben zum Fahrer und auch einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen. Es ist regelkonform, dass die Auflage auch für Ersatzfahrzeuge des Halters gilt. Nicht entschieden wurde, ob die Dauer von 36 Monaten verhältnismäßig ist. … Weiterlesen

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Cannabis auf dem Scooter und die Fahreignung

Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug unter Wirkung von Cannabis (Bußgeldtatbestand erfüllt) begründet Zweifel hinsichtlich der Fahreignung nur für Kraftfahrzeuge, nicht aber für fahrerlaubnissefreie Fahrzeuge, die keine Kraftfahrzeuge sind (Fahrräder und solche Scooter). Sie kann daher auch nicht für … Weiterlesen

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Fahrtenbuch für alle Fahrzeuge

Wenn der Halter ständig darauf verweist, dass der Fahrer eines Fahrzeugs nicht zu erkennen ist, ist eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr für den gesamten Fuhrpark angemessen. OVG Bautzen, 6 B 64/23 Hier ging es um einen Fuhrpark von 15 Fahrzeugen.

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Vorerbschaft im Steuerrecht

Die Besteuerung sowohl des Vorerben als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß. Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, muss er nicht zwingend zum Verfahren beigeladen werden. BFH, II B 79/22

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Fahrtenbuch und die Benennung des Fahrers

Es ist nicht ausreichend, den Fahrer zu benennen, indem man Vor- und Zunamen und als Anschrift Bosnien angibt. Es ist für eine deutsche Ermittlungsbehörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zumutbar, hier zu versuchen, den Fahrer in Bosnien zu ermitteln. Die Fahrtenbuchauflage ist … Weiterlesen

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