Nachweis regelmäßigen Cannabiskonsums

Ein Gericht kann auch aufgrund von Zeugenaussagen zu der Überzeugung kommen, dass ein regelmäßiger Konsum von Cannabis vorliegt. Es gibt keinen Beweisgrundsatz, dass ein solcher regelmäßiger Konsum allein anhand der Ergebnisse von Blutproben gewonnen werden kann, Zeugenaussagen können ausreichend sein.

OVG Magdeburg, 3 L 64/24

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Freiwillig Tempo 30

Wenn Anwohner auf ihren eigenen Grundstücken „freiwillig Tempo 30“ – Schilder aufstellen, müssen diese wegen der Verwechslungsgefahr mit amtlichen Schildern entfernt werden.

VG Freiburg, 6 K 2226/24

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Kosten eines Privatgutachtens

Regelmäßig sind Kosten eines privat beauftragten Gutachtens nicht erstattungsfähig, weil Behörden und Gerichte zur Sachaufklärung verpflichtet sind und durch Anträge eine Begutachtung erzielt werden kann. Bei Bußgeldverfahren und standardisierten Messverfahren kann sich aber eine Erstattungspflicht ergeben, da hier die Anforderungen der Fehlerdarlegung für eine weitere Beweiserhebung deutlich erhöht sind.

LG Zwickau, 1 Qs 77/24

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Unfallmanipulation

Es kann ein gestellter Unfall angenommen werden, wenn bei einem Abbiegemanöver aus einem Grundstück ein Streifschaden bei geringer Geschwindigkeit verursacht wird, der Unfallhergang nicht plausibel und der zu ersetzende Schaden ohne Gefährdung lukrativ ist. Eine lückenlose Gewissheit ist für diese Annahme nichterforderlich, es reicht eine ungewöhnliche Häufung von Indizien, die nur einen Rückschluss zulassen.

Auch eine Sicherungsübereignung des geschädigten Fahrzeugs führt zu keinem anderen Ergebnis, ein Anspruch besteht auch für den Sicherungsgläubiger nicht.

LG Münster, 11 O 1424/21

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Ablaufhemmung und ein Durchsuchungsbeschluss

Nach §§ 171 VII, 169 II 2 AO endet die Festsetzungsfrist nicht, bevor ein Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit verjährt ist. Kommt es für die Verjährungsunterbrechung im Ermittlungsverfahren auf Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung an (§§ 78c StGB, 33 OWiG, muss das FG feststellen, ob inhaltliche Mindestanforderungen erfüllt sind. Auch wenn die Tatbestandswirkung anderer Gerichtentscheidungen diese Pflicht einschränkt, darf der Beschluss nicht angefochten worden sein. Hierzu musste der Steuerschuldner auch Gelegenheit haben.

Die Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung nach § 33 OWiG muss inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen (u.a. Tatvorwurf und aufzufindende Beweismittel) und darf nur von der Verfolgungsbehörde oder einem Richter erlassen werden. Anordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft lösen keine Verjährungsunterbrechung aus. Gilt ebenso bei Anordnungen nach § 78c StGB.

Hier waren alte Akten vernichtet worden, de angeblich ausgefertigte Durchsuchungsbeschluss war nicht mehr auffindbar, damit natürlich auch ein Zugang beim Steuerpflichtigen nicht nachzuweisen.

BFH, X R 7/22

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