Technische Daten oder Zeugen

Es ging um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss. Zeugen bekundeten, den Angeklagten beim Einparken neben ihrem Fahrzeug gesehen zu haben. Das Fahrzeug des Angeklagten, ein Firmenwagen, speichert allerdings viele technische Daten, unter anderem auch Bewegungsdaten. Nach diesen Daten wurde das Fahrzeug knapp 2 Stunden vor der angeblichen Fahrt entriegelt, einige Minuten vor der angeblichen Fahrt wieder verriegelt. Bewegt wurde es im fraglichen Zeitraum nicht.

Hier ging es um die vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren, Das Gericht verneinte die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Den technischen Daten wurde mehr geglaubt. Eine endgültige Überprüfung bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten.

LG Itzehoe, 2 Qs 137/23

Die Bewegungsdaten wurden von einem anderen Mitarbeiter der Firma ausgelesen. Nachträglich manipulierbar sind sie in jedem Fall nicht, es wurden hier Screenshots vorgelegt.

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Unfallflucht und bedeutender Fremdschaden

Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt und dabei weiß, dass ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist, dem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieses Gericht nimmt ausgehend von einer Grenze von 1300 € im Jahr 2005 eine Anpassung entsprechend der jährlichen Teuerungsrate vor. Derzeit liegt der Wert des bedeutenden Fremdschadens (bei dem die Fahrerlaubnis bei Unfallflucht entzogen werden kann) bei 1800 €.

LG Dresden, 17 Qs 77/23

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Beweiswürdigung bei Parkplatzunfall

Wird ein nachweisbar unbeschädigter PKW auf einem Betriebshof abgestellt, auf dem ca. 1 Stunde später ein ca. 18 m langer Sattelzug rückwärts rangiert, besteht eine so große Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden am PKW durch den Sattelzug verursacht wurde, dass im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) davon ausgegangen werden kann, dass der Sattelzug den Unfall beim Rangieren verursacht hat. Verbleibende theoretische Unsicherheiten fallen nicht ins Gewicht.

Es muss dann auch kein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt werden, wenn weder die genaue Position des PKW oder des Lkw dokumentiert oder vermessen wurde. Bestehen somit keine Anhaltspunkte für einen Sachverständigen, könnte er nur noch klären, ob die Kollision technisch plausibel ist. Zum Hergang könnte er keine Feststellungen treffen.

OLG Schleswig, 7 U 27/23 (Hinweisbeschluss)

Die Schäden waren kompatibel, eine Videoüberwachung der Kollisionsstelle existierte nicht. Offenbar war der Hof recht eng. Der Unfall passierte innerhalb der Zeit (gesicherte Zeitspanne 65 Minuten), in der der LKW auf dem Hof war.

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Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe

Wer während der Probezeit einen ersten schweren Verstoß der Kategorie A oder zwei Verstöße der Kategorie B begeht, wird von der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a II StVG aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Tut er dies nicht, wird ihm die Fahrerlaubnis nach § 2a III SVG entzogen. Und hierfür kommt es nur auf die wirksame und vollziehbare Anordnung des Besuchs eines Aufbausseminars an. Die Rechtmäßigkeit der Anordnung dieses Seminars unterliegt keiner Prüfung mehr.

OVG Lüneburg, 12 PA 62/23

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Rechtsfahrgebot für Zweiradfahrer

Ein Zweiradfahrer verstößt nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wenn er bei einer Fahrbahnbreite von 6,8 m mit seiner linken Körperseite, einen Abstand von mindestens 0,5 m zur Fahrbahnmitte einhält. Kommt es dann zwischen ihm (auf seinem Roller) und einem Motorradfahrer, der in einer unübersichtlichen Kurve einen Pkw überholt, zu einem Frontalzusammenstoß, tritt seine Betriebsgefahr vollständig zurück, der Motorradfahrer haftet zu 100 %.

OLG München,24 U 587/23 e

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