MPU auch bei 1,34 Promille

Nach aktuellem Erkenntnisstand kann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei der Fahrt auf einem E-Scooter mindestens 1,1 Promille (hier 1,34 Promille) hatte und trotzdem nahezu keine Ausfallerscheinungen zeigte. Eine MPU kann vor der Wiedererteilung angeordnet werden.

Bayerischer VGH, 11 CE 23.1060

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Tanken auf Firmenkosten

Wenn ein Arbeitnehmer eine Tankkarte der Firma, die er für seinen Dienstwagen erhalten hat, dazu missbraucht, seinen Privatwagen zu tanken, kann ihm fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung ist entbehrlich.

LAG Niedersachsen, 2 Sa 313/22

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Abschleppen von Elektrofahrzeug-Ladeplatz

Ein Motorrad wurde auf einer Parkfläche abgestellt, die ausweislich der Beschilderung Elektrofahrzeugen für den Ladevorgang an der Ladesäule (für eine max. Parkdauer von 4 Stunden) vorbehalten war. Die Behörde durfte das Kraftrad sofort durch ein Abschleppunternehmen umsetzen lassen, um die Parkfläche für E-Autos für Ladevorgänge freizuhalten. Insoweit lag eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche vor, eine konkrete Verkehrsbeeinträchtigung musste nicht gegeben sein.

Die Kosten des Umsetzens und die Gebühren der Verwaltung muss der Halter tragen.

VG Düsseldorf, 14 K 7479/22

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8 Punkte

Nach § 4 StVG wird bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Frist zur Wiedererteilung ist dann mindestens sechs Monate, man braucht dann allerdings auch eine positive MPU. Vorher müssen allerdings eine Ermahnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit einer Punktereduzierung durch ein Seminar) und eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Hier hatte der Betroffene bereits eine Ermahnung erhalten und mittlerweile sieben Punkte. Es kam zu einem erneuten Verkehrsverstoß, der Betroffene informierte hierüber die zuständige Behörde. Wäre dies ausreichend gewesen, hätte die Behörde trotzdem noch eine Verwarnung aussprechen müssen, die Fahrerlaubnis wäre nicht zu entziehen. Der Punktestand hätte sich dann automatisch auf 7 Punkte reduziert.

Geht so aber nicht, es kommt auf den Punktestand an, der durch das Kraftfahrtbundesamt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt worden ist. Das hatte bisher erst 7 Punkte übermittelt. Die entsprechende Information durch den Inhaber der Fahrerlaubnis war nicht ausreichend.

Somit war hier zutreffend eine Verwarnung bei 7 Punkten ausgesprochen worden, anschließend wurde die weitere Ordnungswidrigkeit übermittelt, der Betroffene erreichte 8 Punkte. Seine Fahrerlaubnis wurde zu Recht entzogen.

OVG Sachsen, 6 B 113/23

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Vertrauensgrundsatz bei verkehrswidrigem Fußgängerverhalten

Überquert ein Fußgänger eine Straße mit Mittelstreifen nicht an der vorgesehenen Ampel, sondern im Dunkeln nah daneben, darf man nicht auf anschließend regelgerechtes Verhalten vertrauen. Hier ging ein Autofahrer auf der nächsten Spur davon aus, die Fußgängerin werde auf dem Mittelstreifen warten und ihn passieren lassen. Dies durfte er nicht, er hatte das nicht regelkonforme Verhalten der Fußgängerin bei der Überquerung der ersten Fahrbahn auch mitbekommen. Insoweit konnte er nicht davon ausgehen, dass sie ihm den Vorrang gewähren würde, er hätte abbremsen müssen.

Insgesamt kam es zu einer Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zulasten des Autofahrers.

OLG Saarbrücken, 3 U 4/23

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