Unfall in Autobahnbaustelle

Auf der linken Spur war ein Verbot für Fahrzeuge eingerichtet, die breiter als 2,1 m waren. Dort fuhr ein Porsche Cayenne, der von einem LKW touchiert wurde, der leicht (10 cm) auf die linke Fahrbahn kam. Der Porsche-Fahrer erhielt nur 50 %, da sein Fahrzeug mit 2,19 m die erlaubte Breite erheblich überschritt. Die Beschädigungen wären bei einem schmaleren Fahrzeug erheblich geringer ausgefallen.

LG Hagen, 4 O 101/20

Eine schwierige Entscheidung, da der Porschefahrer sich vollständig auf seiner Fahrspur befunden haben soll. Dort hätte auch ein schmaleres Fahrzeug so fahren können.

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Säumniszuschläge verfassungswidrig?

Nach § 240 Ao ist bei einer fälligen Steuer für jeden angefangenen Monat nach der Fälligkeit ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 % zu entrichten. Es wurde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, bei der folgenden summarischen Prüfung bestehen ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge, soweit diese seit 2019 entstanden sind.

BFH, VIII B 64/22

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Keine Herabsetzung des Regelfahrverbots nach 1,5 Jahren

Knapp 1,5 Jahre nach der Tat verurteilte das Amtsgericht einen Betroffenen wegen einer Überschreitung um 99 km/h zu einer Geldbuße von 1.200 € und einem Fahrverbot von 2 Monaten. Die Verkürzung von einem Monat wurde nur aufgrund des Zeitablaufs vorgenommen, eine besondere Härte lag nicht vor.

Regelmäßig muss das Regelfahrverbot (hier 3 Monate) verhängt werden als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme, die Bindung hieran dient der Gleichbehandlung, Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit.

Die Verkürzung eines mehrmonatigen Fahrverbots aufgrund des Zeitablaufs (erwähnt vom Gericht: nicht vollständiger Entfall) kommt erst bei einer Dauer von mehr als 2 Jahren zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Verhandlung (ohne weitere Verstöße) in Betracht. Aber dann hätten hierzu auch Überlegungen bei einer derartig exorbitanten Überschreitung erfolgen müssen. Dazu hatte der Betroffene noch zwei zwischenzeitliche Bußgelder (ungenügende Profiltiefe, Rotlichtverstoß) selbst eingeräumt. Hierbei kommt es auch nicht auf die Einschlägigkeit an.

Wenn die für Vorsatz vorgesehene Regelbuße verhängt wird, müssen keine Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen erfolgen, wenn keine Anzeichen für außergewöhnlich gute oder schlechte Verhältnisse gegeben sind.

BayObLG, 201 ObOWi 621/23

Und danach zu de Förmlichkeiten einer Identifizierung aufgrund eines anthropologischen Gutachtens. Und natürlich Vorsatzannahme bei 159 km/h statt erlaubter 60 km/h, was der Betroffene wusste oder kennen musste.

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Nachtrunk und Rückrechnung

Wird Nachtrunk behauptet, ist dies zunächst auf Plausibilität zu prüfen. Dann muss die maximale aufgenommene Alkoholmenge ermittelt werden. Bei der Berechnung der BAK ist zugunsten des Angeklagten mit dem nach medizinischen Erkenntnissen niedrigsten Abbauwert, Resorptionsdefizit und Reduktionsfaktor der auf den Nachtrunk entfallende Anteil zu berechnen.

BayObLG, 203 StRR 317/23

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Aufwendungen für Leihmutterschaft

Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen Paares für eine Leihmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Hier hatte ein gleichgeschlechtliches Paar circa 13.000 € für eine Leihmutter in den USA gezahlt. Diese Aufwendungen mindern das Einkommen nicht als außergewöhnliche Belastung.

BFH, VI R 29/21

Anders kann es aussehen, wenn eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden muss.

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