Pfändung des PKW bei psychischer Erkrankung

Allein aus dem Umstand, dass der Schuldner seinen Pkw benötigt, um seine Therapeutin aufzusuchen, ergibt sich keine Unpfändbarkeit des Autos. Etwas anderes kann sich aber ergeben, wenn er das Auto zur Eingliederung in das öffentliche Leben und zur Kompensation der Nachteile seiner psychischen Erkrankung benötigt. Einer der hierbei zu beachtenden Punkte sind dann doch die Fahrten zur Therapeutin, allerdings ist auch die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu prüfen sowie die Fahrtauglichkeit in akuten Krankheitsphasen.

BGH,VII Z.B. 5/22

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Reparatur- und Wartungsunterlagen, § 31 MessEG

Es verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, wenn dem Betroffenen auf Antrag nicht die Wartungs- und reparaturunterlagen des Messgerätes zur Verfügung gestellt werden. Insoweit geht das Einsichtsrecht des Betroffenen weiter als die gerichtliche Aufklärungspflicht.  Der betroffene hat ein frühzeitiges Recht auf Zugang zu Informationen, die für eine wirkungsvolle Verteidigung notwendig sind. Dies umfasst auch Informationen, die von der Behörde oder dem Gericht bisher nicht zur Ermittlungsakte beigezogen wurden.

Und dann wurde noch klargestellt, dass die sog. „Lebensakte“ nicht mit diesen Informationen identisch ist. Und es sind von diesem Einsichtsrecht auch die Unterlagen über Maßnahmen am Gerät erfasst, die nach der Messung, aber noch vor der nächsten Eichung durchgeführt worden sind.

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, 1 VB 38/18

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Neuwertentschädigung in der Vollkasko

In einigen Versicherungsverträgen ist vereinbart, dass innerhalb eines gewissen Zeitraums bei einem Totalschaden nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Neuwert gezahlt wird. Doch es kommt auf die Vertragsbedingungen an.

Im entschieden Fall galt diese Vereinbarung für drei Jahre, als Totalschaden wurde allerdings definiert, dass die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen müssen. Hier standen circa 17.000 € Reparaturkosten einen Wiederbeschaffungswert von 22.500 € gegenüber. Damit galt die Neuwertklausel hier nicht.

OLG Hamm, 20 U 96/21

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Motorhaube klappt nach HU-Untersuchung hoch

Wenn der TÜV-Prüfer nach der Untersuchung die Motorhaube nicht richtig verschließt und durch das Hochklappen der Haube auf der Autobahn kommt es zu einem Unfall, haftet das Bundesland.

Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Motorhaube nicht ordnungsgemäß verriegelt wurde. Der Schließmechanismus war entfettet (trocken). Hierdurch arretierte das Schloss nicht richtig. Dies war dem Prüfer nicht aufgefallen, er hatte auch das Arretieren nicht überprüft. Es konnte ausgeschlossen werden, dass nach der Untersuchung die Motorhaube durch den Halter oder den Fahrer noch mal geöffnet worden ist.

OLG Oldenburg, 6 U 31/22

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Grundstückswert und zeitnah vereinbarter Kaufpreis

Bei Schenkungen muss der Wert eines Grundstücks ermittelt werden. Bei Anwendung des so genannten Vergleichswertverfahrens sind vorrangig die Vergleichspreise heranzuziehen, die vom Gutachterausschuss mitgeteilt werden. Hat der Ausschuss bisher keine Preise mitgeteilt, können nach § 183 I BewG Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke herangezogen werden. Hierbei kann auch auf einen Kaufpreis für das betroffene Grundstück zurückgegriffen werden, der zeitnah vereinbart wurde.

BFH, II R 14/20

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