Wer eine Photovoltaikanlage dauerhaft defizitär betreibt, arbeitet nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, die Verluste können dann nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das Motiv, durch diese emissionsfreie Art der Stromerzeugung einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, ist steuerrechtlich unbeachtlich.
BFH, X B 46/22
Gewinnerzielungsabsicht bei der Photovoltaikanlage
Aussetzung bis zur Entscheidung des BVerfG
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof setzt ein Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG über Geschwindigkeitsmessverfahren ohne Speicherung der Rohmessdaten (BVerfG, 2 BVR 1167/20) aus.
VerfGH 129/20.VB-3
Wenn man sich an den Linksverkehr gewöhnt hat
Der Angeklagte kehrte nach 7 Wochen aus Thailand zurück. Dort hatte er sich an den Linksverkehr gewöhnt. Nachdem er sich hier kurz ausgeruht hatte, befuhr er ca. 2-3 Minuten eine Landstraße auf der linken Seite. Es kam zu einem Zusammenstoß.
Da sich der Angeklagte lediglich keine Gedanken über den in Deutschland herrschenden Rechtsverkehr gemacht hatte und lediglich aufgrund der Gewöhnung nach 7 Wochen links fuhr, liegt keine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung vor, da er nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelte. Es lag lediglich Unaufmerksamkeit vor.
Es verbleibt aber eine fahrlässige Körperverletzung.
OLG Zweibrücken, 1 OLG 2 Ss 34/22
Wie man richtig wiegt
Mittels einer Radlastwaage und einfacher Verwiegung kann das LKW – Gesamtgewicht nicht gerichtsverwertbar ermittelt werden. Es ist mindestens eine zweite Verwiegung zur Überprüfung erforderlich. Diese ist dann nach erster Ermittlung vorwärts, anschließend rückwärts aufgefahren vorzunehmen. Dies ist Stand der Technik.
AG Schleiden, 13 OWi-107 Js 1533/21
Die Ehefrau ist gefahren
Allein der Umstand, dass als Betroffene in einem Bußgeldverfahren die Ehefrau des Halters angenommen wird, reicht für einen hinreichenden Tatverdacht nicht aus. Bei der Akte befand sich noch nicht einmal ein Lichtbild der Ehefrau, so dass das Gericht den Tatverdacht nicht feststellen konnte. Nach § 69 V OWiG wurde das Verfahren wegen offensichtlich ungenügender Sachverhaltsaufklärung an die Behörde zurück verwiesen.
AG Vaihingen/Enz, 2 OWi 25 Js 36850/22.