Keine verschuldensunabhängige Halterhaftung beim E-Scooter

Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs (und damit auch seine Versicherung) verschuldensunabhängig, wenn beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch oder eine Sache geschädigt wird. Dies gilt nach § 8 StVG aber nicht, wenn das Fahrzeug auf ebener Bahn max. 20 km/h erreicht.

Hier ging es um einen E-Scooter, durch den ein anderes Fahrzeug beschädigt worden sein soll. Der Scooter war nach der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung zugelassen, nach § 1 der eKFV betrug seine Höchstgeschwindigkeit somit mind. 6 und max. 20 km/h.

AG Frankfurt, 29 C 2811/20

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Das Gericht muss auf Antrag entbinden

Wenn der Betroffene beantragt, dass er von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in  der Hauptverhandlung entbunden wird, ist dies für das Gericht eine gebundene Entscheidung, wenn er sich bereits geäußert hat oder erklärt, er werde sich auch bei Gericht nicht äußern, sofern seine Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ist. Er ist dann zu entbinden.

OLG Naumburg, 1 Ws 97/22

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Alleinhaftung des blindlings querenden Pedelec-Fahrers

Wer sich auf einer Vorfahrtsstraße befindet, darf darauf vertrauen, dass auch von einbiegenden Fahrern sein Vorrecht beachtet wird, sofern keine Anzeichen für eine bevorstehende Vorfahrtsverletzung sprechen. Auch bei einem 81-jähriger Pedelec-Fahrer kann hierauf vertraut werden, wenn nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist. Allein wegen des höheren Alters muss keine besondere Sorgfalt angewandt werden.

In diesem Fall kann ein Unfall für den Autofahrer auf der Vorfahrtsstraße unabwendbar sein, wenn er sich im Übrigen an die Verkehrsregeln hält. Es kommt dann zu einer Alleinhaftung des Pedelec-Fahrers.

OLG Hamm, Hinweisbeschluss, 9 U 157/21

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Krankheitsbedingter Ausbildungsabbruch und Kindergeld

Ist ein Kind krankheitsbedingt nicht in der Lage, sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle zu bemühen oder diese zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn anzutreten, kann es nur dann nach § 32 IV 1 Nr.2 c EstG (Kinderfreibetrag) berücksichtigt werden, wenn die Erkrankung lediglich vorübergehend ist und die Ausbildungswilligkeit nachgewiesen wurden.

Eine vorübergehende Erkrankung liegt vor, wenn die hieraus resultierende Funktionsbeeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit nach spätestens 6 Monaten entfällt.

BFH, III R 48/19

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Absehen vom Fahrverbot bei drohender Kündigung

Während der Probezeit als Berufskraftfahrer kann ein Fahrverbot zu einer Kündigung führen. Die Gefahr ist als groß anzusehen. In einem solchen, ungesicherten Arbeitsverhältnis ist auch kein zu strenger Maßstab an die Begründung dieser Besorgnis einzulegen. Insoweit kann auch auf entsprechende Angaben des Arbeitgebers verzichtet werden, um den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht zu gefährden. Wenn das Gericht seine Entscheidung allerdings allein aufgrund der Angaben des Betroffenen trifft, muss es darlegen, aus welchen Gründen es diese Angaben für glaubhaft erachtet.

OLG Frankfurt, 3 Ss-OWi 415/22

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