Einräumung regelmäßigen Cannabis – Konsums

Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, dem kann die Fahrerlaubnis auch ohne vorherige Anordnung einer MPU entzogen werden. Die Fahreignung muss dann wiederhergestellt werden. Hat der Inhaber der Fahrerlaubnis unmittelbar nach einer entsprechenden Fahrt unter Cannabis – Einfluss regelmäßigen Konsum eingeräumt, muss er dies gegen sich zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) gegen sich gelten lassen. Die Fahrerlaubnis bleibt also eingezogen. 77 ng/ml (THC im Blut) hingegen reichen nicht ohne weiteres aus, regelmäßigen Konsum zu belegen.

Hier kam es also nicht darauf an, dass neben Cannabis auch Alkohol konsumiert wurde (0,43 Promille), also Mischkonsum vorliegt. Die Frage, ob auch in einem solchen Fall bei einem Gelegenheitskonsumenten die Fahrerlaubnis ohne MPU – Anordnung sofort entzogen werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.

VG Aachen, 3 L 31/22

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Erneute Fahrerlaubnis auf Probe

Nach § 2a V S.5 StVG muss bei erneuter Erteilung der Fahrerlaubnis mit erneuter Probezeit in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Dies gilt auch, wenn zur Neuerteilung ein positives MPU – Gutachten beigebracht wurde.

VG Düsseldorf, 6 L 55/22

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Künstliche Befruchtung mit gespendeten Eizellen

Eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mit gespendeten Eizellen ist steuerrechtlich nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, weil eine solche Behandlung nicht mit dem deutschen ESchG (Gesetz zum Schutz von Embryonen) übereinstimmt. Diese Beurteilung verstößt nicht gegen verfassungs- oder europarechtliche Vorgaben.

BFH, VI R 34/19

Abzugsfähig sind aber Ausgaben für eine künstliche Befruchtung, die mit dem ESchG übereinstimmen (BFH, VI R 34/15). Dies gilt auch in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (BFH, VI R 47/15).

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Verjährungsunterbrechung durch Anfrage bei ausländischer Meldebehörde

Grundsätzlich wird die Verjährung durch richterliche Ermittlungshandlungen unterbrochen. Sofern eine Anfrage bei einer ausländischen Meldebehörde gestellt wird, kann eine Unterbrechung der Verjährung eintreten, wenn die Behörde im Ausland gesetzlich oder aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Staaten zu einer Auskunftserteilung verpflichtet ist.

Dies ist bei Meldebehörden in Belgien der Fall, dort gibt es auch ein Meldesystem.

OLG Köln, III-1 RBS 26/22

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Kein Anspruch auf Einsichtnahme des angezeigten Wertes

Bei diesem Messgerät wird üblicherweise der betroffene Fahrer angehalten und erhält die Möglichkeit, den auf dem Display angezeigten Geschwindigkeitswert einzusehen. Das geht aber nicht immer, beispielsweise nicht auf der Autobahn.

Die Ermöglichung der Einsichtnahme ist aber keine Voraussetzung der Verwertung. Insoweit gibt es keinen Anspruch darauf, die Ermittlungshandlung einer persönlichen Überprüfung zu unterziehen.

OLG Düsseldorf, 2 RBS 51/22

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