Entziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht

Ist nicht von vorne rein ersichtlich, dass ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist, muss im Urteil nicht nur mitgeteilt werden, welcher unfallbedingte Fremdschaden entstand, sondern auch, wie dieser wertmäßig zu beziffern ist.

Allein aus rechtskonformen Prozessverhalten oder fehlender Unrechtseinsicht des Angeklagten kann nicht auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 69 I StGB geschlossen werden.

KG Berlin, (3) 121 Ss 60/21

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Ortsangabe im Bußgeldbescheid

Wenn der Betroffene nicht vor Ort angehalten wird, muss der Bußgeldbescheid eine genaue Streckenangabe erhalten. Es kommt zwar nicht auf den Meter an, erforderlich ist jedoch die Angabe eines markanten Punktes (Parkplatz, Hausnummer, Gebäude oder Ähnliches).

AG Kaiserslautern, 8 OWi 6070 Js 17914/21

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Kennzeichenmissbrauch

Wer weiß, dass er auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger gebraucht, von dem er weiß, dass die Kennzeichnung gefälscht ist, macht sich nach § 22 II StVG strafbar. Hierfür kann es ausreichend sein, wenn ein Anhänger lediglich im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand abgestellt wird.

BayObLG, 203 StR 504/21

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Entziehung der Fahrerlaubnis nach versuchter Nötigung

Der Inhaber einer Fahrerlaubnis war zunächst wegen Beleidigung verurteilt worden, dies geschah nicht im Straßenverkehr. In diesem Zusammenhang war von der Verfolgung einer Nötigung und Körperverletzung abgesehen worden. Anschließend hat der Führerscheininhaber eine versuchte Nötigung im Straßenverkehr begangen, die besonders hartnäckig und gefährlich war.

Die Behörde forderte ihn daher auf, eine MPU abzuleisten zur Klärung der Frage, ob er trotz aktenkundiger erheblicher Straftaten in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zukünftig ohne Begehung weiterer Straftaten am Straßenverkehr teilnehmen könnte. Der Führerscheininhaber brachte kein positives Gutachten bei, ihm wurde dann die Fahrerlaubnis entzogen.

Zu Recht, wer bei Teilnahme am Straßenverkehr einen Nötigungsversuch begeht, der durch Hartnäckigkeit und konkret gefährliches Handeln gekennzeichnet ist, lässt tragfähige Rückschlüsse darauf zu, dass er als Fahrer für die Verkehrssicherheit gefährlich ist, die Anordnung der Beibringung des medizinisch-psychologischen Gutachten zwar rechtmäßig.

Da das Gutachten nicht beigebracht wurde, konnte die Fahrerlaubnis entzogen werden.

VGH München, 11 CS 21.2148

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Wenn ein Fußgänger auf die Straße springt, um sich selbst zu schaden

Begibt sich ein Fußgänger mit der Absicht einer Selbstschädigung auf die Fahrbahn einer Landstraße, trägt er damit derart massiv schuldhaft zu dem späteren Verkehrsunfall bei, dass im Rahmen der Haftungsabwägung die Betriebsgefahr des PKW vollständig zurücktritt. Ein Fahrer muss nicht damit rechnen, dass auf einer Landstraße ein dunkel gekleideter Fußgänger absichtlich, unerwartet und unmittelbar vor dem Fahrzeug auf die Straße tritt, er muss seine Geschwindigkeit nicht auf ein solches Ereignis ausrichten.

OLG Koblenz, (Hinweisbeschluss), 12 U 707 70/21

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