Wechsel zu konkreter Abrechnung nach fiktiver Berechnung des Schadens

Der BGH (VI ZR 17/11) hat bereits 2011 entschieden, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall seinen Fahrzeugschaden zunächst fiktiv auf Basis des Sachverständigengutachtens abrechnen kann, an diese Art allerdings nicht zwingend gebunden ist. Nach erfolgter Reparatur kann er grundsätzlich zur konkreten Schadensberechnung übergehen und dann Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen.

War vorher bereits reguliert, kann die Differenz geltend gemacht werden.

Dies gilt sogar dann, wenn die fiktive Abrechnung erst gerichtlich eingeklagt werden musste. Auch nach Rechtskraft dieses Urteils kann ein möglicher Differenzbetrag höherer Kosten, die für die Reparatur angefallen sind, noch geltend gemacht werden.

LG Hamburg, 331 S 65/17

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Vorsteuerabzug für Maklerkosten (für die Tätigkeit für Arbeitnehmer)

Beauftragt eine Konzerngesellschaft Immobilienmakler mit der Wohnungssuche für Angestellte, die aufgrund einer konzerninternen Arbeitsverlagerung an einen Standort im Inland versetzt werden, kann die Konzerngesellschaft aus den von ihr bezogenen Maklerleistungen die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Im Verhältnis zu den Arbeitnehmern liegt weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme vor.

BFH, V R 18/18

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Erwerbsobliegenheit des minderjährigen Kindes

Auch ein minderjähriges Kind kann zur Aufnahme von Arbeit unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes verpflichtet sein, wenn es nicht mehr schulpflichtig ist und sich auch nicht in einer Ausbildung befindet. Das Gericht weist darauf hin, dass Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern Teil der familieninternen Solidarität ist, allerdings auch keine Einbahnstraße. Auch Kinder müssen die notwendigen und zumutbaren Schritte unternehmen, um wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen. Ansonsten sind hypothetisch erzielbare Einkünfte anzurechnen.

Es sei insoweit nicht einzusehen, dass ein Kind, das seine Ausbildung nicht zielstrebig betreibt, seinen Unterhaltsanspruch verliert, während ein Kind, das erst gar keine Ausbildung beginnt, ohne eine Schule zu besuchen Kindesunterhalt erhalten können sollte.

OLG Karlsruhe, 2 WF 2/19

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Enteignung und Enteignungsentschädigung im Steuerrecht

Eine Anschaffung bzw. Veräußerung im Sinne von § 23 EStG liegt nicht vor, wenn der Eigentümer sein Eigentum ohne eigenen maßgeblichen Einfluss aufgrund einer Enteignung verliert. Hier liegt keine willentliche Veräußerung vor. Insoweit liegt keine Gewinnverwirklichung vor, der Vorgang ist nicht zu besteuern.

Etwas anderes gilt im Bereich betriebliche Einkünfte. Hier kann eine Enteignungsentschädigung als Betriebseinnahme erfasst werden, im Gegenzug ist aber auch ein Verlust gewinnwirksam und im Rahmen der Ermittlung der Summe der Einkünfte in voller Höhe ausgleichsfähig.

BFH, IX R 28/18

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Vorsatz bei der Abstandsunterschreitung

Fraglich ist immer, ab wann eine Abstandsunterschreitung vorsätzlich begangen wird. Hier wurde entschieden, wenn der Abstand von weniger als einem Viertel des Tachowertes zum gleichmäßig vorausfahrenden Fahrzeug über einen Zeitraum von mindestens 14 Sekunden eingehalten wurde. Das Gericht führt aus, dass es um die gehörige Aufmerksamkeit und die Wahrnehmbarkeit beim Fahrer geht (Bezugnahme 2 Sekunden).

Offenbar wurde in diesem Verfahren der Fahrer anhand eines Fotos erkannt. Dies deutet auf ein Verfahren von einer Brücke aus hin. Es soll auf dem Video über eine Fahrstrecke von ca. 500 m die Abstandsunterschreitung nachvollziehbar sein.

OLG Karlsruhe, 1 Rb 10 Ss 618/19

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