Das Schlosssymbol darf fehlen

Bei dem Messgerät TraffiStar S 350 (das derzeit erheblich in der Kritik steht, da keine Rohmessdaten gespeichert werden) wird bei Betrachtung des Überwachungsfotos mit dem Referenz-Auswerteprogramm ein Schlosssymbol eingeblendet, das bestätigt, dass die Falldatei vom betrachteten Überwachungsgerät stammt (Authentizität) und unverfälscht vorliegt (Integrität). Bei dem anschließenden Ausdruck wird das Schlosssymbol nicht mehr mit ausgedruckt.

Der Betroffene machte in der Rechtsbeschwerde geltend, dass diese Ausdrucke nicht manipulationssicher seien. Die Rechtsbeschwerde wurde verworfen, der Tatrichter ist nicht verpflichtet, in jedem Fall mithilfe des Auswerteprogramms die Original-Falldatei erneut zu öffnen. Das ausgedruckte Foto (ohne Schlosssymbol) sei ausreichend, weiterer Aufklärungsbedarf besteht nur bei Anhaltspunkten für eine nachträgliche Veränderung der Messdatei.

OLG Köln, 1 RBs 416/18

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Wertvolle Sachen im Auto immer sicher verstauen

Der Kläger verlangte nach einem Verkehrsunfall unter anderem wegen Beschädigung der Festplatte seines Notebooks Schadensersatz, da dieses beim Aufprall des anderen Fahrzeugs vom Rücksitz gefallen sei. Das Gericht weist unter anderem darauf hin, dass bei einem 7 Jahre alten Gerät Schadensersatz für die Neuanschaffung wegen des Abzugs neu für alt ausscheide. Auch käme allenfalls Schadensersatz für die Festplatte in Betracht. Allerdings sei der Kläger für die Beschädigung selbst verantwortlich, da er die wertvolle Ladung nicht so verstaut habe, dass sie etwa bei verkehrsbedingten starken Bremsmanövern nicht beschädigt wird.

OLG München, 10 U 1389/18

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Baustellenunfall und Dashcam

Die Aufzeichnungen einer Dashcam sind zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls seit der Grundsatzentscheidung des BGH in einem Zivilprozess verwertbar.

Wechselt ein Autofahrer in einem Baustellenbereich aufgrund von Unachtsamkeit über eine durchgezogene gelbe Linie in den anderen Fahrstreifen, haftet er für die Unfallfolgen alleine, wenn ein Unfall aufgrund dieses Fahrspurwechsels erfolgt.

AG Duisburg, 9 C 434/18

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Absehen vom Fahrverbot

Wenn das erstinstanzliche Gericht einen Beweisantrag ablehnt, einen Zeugen zu dem Umstand zu hören, dass dem Betroffenen der Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Fahrverbot droht, ist dies mit der Aufklärungsrüge geltend zu machen. Das Rechtsbeschwerdegericht muss in der Lage sein, anhand des Vortrags zu prüfen, ob die Anordnung eines Fahrverbotes eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies ist unter anderem nur dann der Fall, wenn die angedrohte Kündigung nicht rechtswidrig wäre. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Wegfall der Eignung zur Verrichtung der Arbeitsleistung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte. Bei kurzfristigen Fahrverboten oder Entziehung der Fahrerlaubnis sei dies nur in Ausnahmefällen der Fall. Insoweit muss vorgetragen werden, welche Tätigkeit der Betroffene ausübt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Urlaubsansprüche bestehen und geltend gemacht werden können, ob das Arbeitsverhältnis unbefristet ist. Auch sollte vorgetragen werden, ob die Vorschriften des ersten Abschnitts des KSchG gelten (mehr als 10 Arbeitnehmer).

KG Berlin, 3 Ws (B) 3/19

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Aufsichtspflicht bei einem 8-jährigen Kind

Bekanntlich haften nach § 828 BGB Kinder zwischen 7 und 10 Jahren für Schäden bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug ausschließlich, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Insoweit kommt aber manchmal eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern in Betracht. Wenn aber das 8-jährige Kind seit längerer Zeit regelmäßig alleine (beispielsweise zur Schule) mit dem Fahrrad unterwegs ist und seine Eltern ihn über das Verhalten im Straßenverkehr und die geltenden Regeln unterrichtet haben, muss keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen. Wenn das Kind dazu noch das Fahrrad sicher beherrscht und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, darf es ihm bekannte Wege auch ohne Überwachung durch die Eltern mit dem Fahrrad durchführen. Eine Haftung für einen Schaden aufgrund eines Unfalls an einer Kreuzung, der einem Kraftfahrzeugführer entsteht, kommt dann weder bei dem Kind (mangels Vorsatz) noch bei den Eltern (keine Verletzung der Aufsichtspflicht) in Betracht.

LG Osnabrück, 4 S 172/18

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