Zwar sind in Bußgeldverfahren keine allzu hohen inhaltlichen
Anforderungen an die Urteilsgründe zu stellen, allerdings müssen sie für die
rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ausreichend sein. Die
richtige Rechtsanwendung muss geprüft werden können.
Das Gericht muss darlegen, auf welche Tatsachen sich seine
Überzeugung stützt und wie sich der Betroffene eingelassen hat. Auch muss das
Gericht darlegen, ob es der Einlassung gefolgt ist oder diese für widerlegt
hält. Nur so kann das Rechtsbeschwerdegericht das Urteil auf Rechtsfehler
überprüfen.
Dies gilt auch für die Rechtsfolgenentscheidung. Wird ein
Fahrverbot angeordnet und macht der Betroffene eine besondere Härte geltend und
versucht, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen, muss das Gericht sich mit
dem konkreten Sachvortrag des Betroffenen auseinandersetzen. Hierzu sind auch
die Gründe mit aufzunehmen, die der Betroffene vorgetragen hat.
BayObLG, 202 ObOWi 460/19