Unwirksamkeit einer vorteilsunabhängigen Nachzahlungsklausel

Verkauft eine Gemeinde Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilienhäusern zum Verkehrswert, verstößt es gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung, wenn der Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von 8 Jahren leisten muss. Im entschiedenen Fall hat die Gemeinde noch differenziert, ob das Grundstück an Bürger der Gemeinde oder hinzuziehende Käufer verkauft wird.

Die Gemeinde hat keinen Anspruch auf diese Zuzahlung.

BGH, V ZR 169/17

 

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Abschleppen nach Parkzeitüberschreitung

Wird die Parkzeit um mehrere Stunden überschritten, stellt das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des Fahrzeugs keine Maßnahme dar, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet. Es kommt insoweit auch nicht darauf an, dass im Zeitpunkt der Ausführung weitere Parkplätze vorhanden gewesen sind. Hierbei wird auf die negative Vorbildwirkung infolge der erheblichen Überschreitung der Höchstparkdauer sowie ein generalpräventives Interesse abgestellt. Mangels konkreter Anhaltspunkte über den Aufenthaltsort des Fahrzeugführers musste die Behörde auch keine Nachforschungen vor dem Abschleppen anstellen.

Eine Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen, weil das Fahrzeug beim Abschleppen beschädigt wurde, kommt nur in Betracht, wenn bereits rechtskräftig oder bestandskräftig über die entsprechende Forderung entschieden wurde. Ansonsten kann im Verwaltungsverfahren hierüber nicht entschieden werden, da für Amtshaftungsansprüche der Zivilrechtsweg eröffnet ist.

Im entschiedenen Fall hatte der Fahrzeugführer die zulässige Parkzeit um 3 Stunden überschritten. Es handelte sich um einen Parkscheiben-Parkplatz.

VG Aachen, 6 K 5781/17

 

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Bemessung der Geldbuße

Nach § 17 III OWiG wird bei Ordnungswidrigkeiten die Geldbuße nach der Bedeutung und dem Tatvorwurf bemessen. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen als Bemessungsgrundlage in Betracht, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten muss eine derartige Bemessung nicht durchgeführt werden.

Anders sieht es aus, wenn eine Geldbuße von über 250 € verhängt wird, die auch nicht den Regelsätzen der BKatV entspricht. Bei einer derartigen Abweichung von Ahndungsrichtlinien (Bußgeldkatalog) muss das Urteil zumindest einige Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters enthalten. Das Gericht ist zur Aufklärung verpflichtet, eine Mitwirkungspflicht des Betroffenen besteht nicht.

OLG Hamm, 2 RBs 61/18

 

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Brexit und Ltd.

Der Limited englischen Rechts mit Verwaltungssitz in Deutschland steht ein Zwangsaus kraft Gesetzes bevor. Nach Wirksamwerden des Brexits können sich diese Gesellschaften nicht mehr auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV berufen und werden insoweit nicht mehr anerkannt sein.

Grundsätzlich ist nach §§ 122 a ff. UmwG eine grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine inländische GmbH möglich. Auch ein grenzüberschreitender Formwechsel ist seit der Entscheidung des EuGH (Vale-Entscheidung) als Möglichkeit gegeben.

Insoweit will das Justizministerium das Umwandlungsgesetz um die Möglichkeit einer Hineinverschmelzung von EWR-ausländischen Kapitalgesellschaften auf inländische Personenhandelsgesellschaften ergänzen. Es kann also eine Kommanditgesellschaft gebildet werden, bei der eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) als Komplementärin fungiert.

 

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Vorfahrtsverstoß des Radfahrers und Haftungsverteilung

Wenn ein Radfahrer die Vorfahrt eines von rechts kommenden und sich verkehrsgerecht verhaltenden PKW missachtet und sich ein Unfall ereignet, tritt die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs vollständig zurück, eine Haftung des PKW-Halters nach § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB ist ausgeschlossen. Im entschiedenen Fall bog der Radfahrer nach links ab und missachtete die Vorfahrt des von rechts kommenden PKW, der Unfall ereignete sich noch während der Abbiegephase des Radfahrers. Der PKW-Fahrer fuhr deutlich unterhalb der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.

OLG Hamm, 1-7 U 44/17

 

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