Ein Taschenrechner ist kein Mobiltelefon

§ 23 Abs.1a StVO wurde neu gefasst und verbietet die Nutzung eines elektronischen Gerätes, dass der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn es hierfür in der Hand gehalten werden muss. Taschenrechner fallen nicht hierunter, durch die Neufassung wurde kein vollständiges Verbot der Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ausgesprochen. Ein Diktiergerät könnte gegebenenfalls noch als ein solches Gerät angesehen werden, der Taschenrechner lässt sich nicht mehr hierunter fassen.

OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 175/18

Eine solche Behauptung kann allerdings vom Gericht als Schutzbehauptung angesehen werden (u.a. OLG Bamberg 2 Ss OWi 528/06 zum Akkurasierer und Mitsingen).

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Ein Kommentar

Leivtec darf trotz Datenlöschung verwertet werden

Auch wenn das Messgerät Daten der Messung systemseitig gelöscht, kann die Messung verwertet werden. Die Bauartzulassung durch die PTB indiziert bei Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitung und Vorliegen eines geeichten Gerätes die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes. Das Gericht bezeichnet die Prüfung durch die PTB als antizipiertes Sachverständigengutachten.

Auch wenn der Hersteller die Funktionsweise gegenüber einem Sachverständigen nicht preisgibt, lassen sich hieraus keine Zweifel an der Verwertbarkeit herleiten.

OLG Stuttgart, 4 Rb 16 Ss 380/18

 

Veröffentlicht unter Leivtec XV 3 | Schreib einen Kommentar

Einsicht in die Unterlagen einer Messung

Der Betroffene hat einen Anspruch auf Einsicht in die relevanten Messdaten (Messreihe, Token), den Beschilderungsplan sowie die Informationen nach § 31 MessEG. Soweit private Dienstleister an Messung und Auswertung beteiligt sind, muss die Behörde Auskunft über deren Beteiligung erteilen (es könnte ein Beweisverwertungsverbot zu prüfen sein).

AG Freiburg, 29 OWi 696/17

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Rechtfertigender Notstand bei medizinischem Notfall

Im Einzelfall kann die Verletzung von Verkehrsvorschriften für einen Arzt gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für einen Schwerkranken geleistet werden kann. Der Zeitgewinn durch die Verkehrsverstöße darf allerdings nicht gering sein und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

Die Rechtsbeschwerde hatte in diesem Fall allerdings keinen Erfolg, da die Begründung nicht den Anforderungen entsprach.

KG Berlin, 3 Ws (B) 140/18

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Aber nur einmal!

Grundsätzlich kann der Rundfunkbeitrag erhoben werden. Verfassungsrechtliche Gründe sprechen nicht dagegen, es kann auch eine unbestimmte Vielzahl oder alle Bürger betroffen sein, sofern jeweils ein Vorteil besteht und dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint. Es kommt insoweit nicht darauf an, dass Empfangsgeräte vorhanden sind oder ein Nutzungswille gegeben ist, ausreichend ist die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben von Wohnungen.

Allerdings darf ein Beitragsschuldner zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung insgesamt lediglich mit einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden. Insoweit wird der Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung nicht geschuldet.

Inhaber von Betriebsstätten oder nicht ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen können hierfür zusätzlich zur Beitragspflicht im privaten Bereich herangezogen werden. Die Nutzungsmöglichkeit zu betrieblichen Zwecken ist insoweit von der privaten Nutzungsmöglichkeit abzugrenzen.

BVerfG 1 BvR 1675/16

 

Veröffentlicht unter Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar